Gruppe IX
Spinnmaterialien und deren Fabrikate
S 179 |
Fasernmaterial aus Pflanzen in unbearbeitetem
Zustande
ı Baumwolle und ihre Abfälle . zollfrei
Za]lute ; Wn . zollfrei
3. Flachs, Hanf, Ramie, Manilahanf,
Nesselfasern u. and. Faserpflanzen-
material, das Ersatz für Flachs .
und Hanf bildet . zöllfrei
180
Seide
1, Kokons, Seidenabfälle und ver- .
schiedene ungekämmte Fasern . zollfrei
2. Seidenwatte, gekämmte Seidenab- .
fälle, gefärbt oder ungefärbt pD. kg 1,00 Lit
3. unbearbeitete Seide per kg 1,50Lit
8 181
Wolle und Wollflaum ungekämmt,
ungesponnen; Wollkämmlinge, Enden
und Abfälle
a) ungefärbt . A z0Mlfrei
b) gefärbt . per kg 0,40 Lit
$ 182
ı. Baumwolle, gebrochen oder ge-
kämmt; Baumwolle-Kammabfälle:
a)ungefärbt 2 per kg 0,40 Lit
SNSCIArDeL A per kg 0,60 Lit
Baumwollwatte, wenn: auch in
Tafeln geklebt:
a) ungefärbt .. „4 Per kg o,40 Lit
b) gefärbt. 2. 1.00 Penike 171,00 Lit
Hygroskopische und antiseptische
Watte. N per. kg 0,80 Lit
4. Zellulosewatte per kg 0,40 Lit
8 485
Baumwollgarn
1. ungedrehtes Garn:
a) ungebleicht :... per kg 0,50 Lit
b) gebleicht, gefärbt und merceri-
SE le GE per kg 0,80 Lit
2, gedrehte Garne
a) auf Holzspulen zusammen mit
der SP da a per kg 45,20 Lit
Bohne Spule 1 Per kan so lit
Anmerkung: Leinen und Stricke aus Baumwollfäden
werden gemäß Ziffer 1a dieses Paragraphen verzollt.
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