Full text: Der neue litauische Einfuhrzoll-Tarif

$ 202 
Wollfabrikate zu Fabrikzwecken 
1. Endlose wollene Gewebe (Stoffe), 
sowie auch Gewebe aus reiner 
Baumwolle oder mit Beimischung 
von Wolle, dem Filz ähnlich oder | 
aus Filzmaterial,. .‘... per ke.25 Lit 
2 Transmissionsriemen, Servietten | 
für Pressen und Filter. per kg" 0,30 Lit 
Anmerkung: Dieser Paragraph wird, die Trans- 
missionsriemen ausgenommen, nur dann angewandt, wenn 
eine Bescheinigung der technischen Aufsichtsbehörde 
(technischer Inspektor) beigebracht wird, daß die Waren 
für die Fabrik bestimmt sind. Der Bescheinigung muß 
ein_mit Siegel verschenes_Muster_beigefügt werden. 
S$_203 . 
t. Wollene‘ Teppiche ww ” per kgä20,00 Lit 
2 Wollene Teppichaufschläge mit | 
aufgedruckten, Zeichnungen DD. kat 10,00 Lit 
& 204 | 
I. Wattedecken per kgi 6,00 Lit 
2. Daunendecken . per kg "9,00 Li 
Anmerkung: Für Decken, die mit,seidenem oder halb- 
seidenem Gewebe bezogen sind oder Verzierungen haben, 
wird der zweifache Zoll_erhoben. 
8205 
Strickwaren und deren Fabrikate, Posamentier- 
fabrikate 
L. Spitzen u. deren Fabrikate, wenn 
auch zusammengenäht: | 
a) seidene. 380,00 Lit 
b) halbseidene 40,00 Lit 
) wollene 47 I 16,00 Lit 
& hbaumwollene. ” 5,00 Lit 
Posamentierschnüre und | 
Bänder, Verzierungen, Casa 
Franzen, Garnituren und ander 
gestrickte Fabrikate: 
a) seidene und halbseidene 240,00 Lit 
bb) wollene 2 16,00 Lit 
c)alle anderen: | 8,00 Lit 
d) geflochtene Baumwolldocht. 
Lichte. wa Per Ka 0 Lit 
1. Anmerkung: „Als Spitzen und geflochtene Posamen- 
tierfabrikate mit Beimischung von Seide _ und Flitter 
betrachtet man: 
a) seidene, falls deren beiderseitige Oberflächen (Auf- 
schlag und Einschlag zugleich gerechnet) mit mehr 
als 50 Prozent Seide bedeckt sind; 
b: halbseidene, falls die seidene Oberfläche yon-20 Proz. 
bis 50 Prozent beträgt; 
‘ als Fabrikate und Erzeugnisse aus Flitter betrachtet 
män solche, deren Oberfläche mit Flitter mit mehr 
als 20 Prozent bedeckt ist. Für die in dieser Ziffer 
bezeichneten Fabrikate und‘ Erzeugnisse. wird Zoll 
gemäß SS 148 Ziffer 5 erhohen: 
59
	        
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