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genommen werden, wenn der fünfundzwanzigfache
Betrag der Rentenbankrente innerhalb der
ersten acht Zehntel des durch eine der vorbezeichneten
Taxen zu ermittelnden Wertes der
Liegenschasten zu stehen kommt. Bei Rentengütern.j.
... „„. . „ „'.. usw wie im! Entwurf
mit der Maßgabe, daß die Worte „in geeigneten
Fällen“ in Zeile 3/4 zu streichen sind.
Antrag 71:
im § 22
a) in Zeile 6 statt des Wortes „kann“ zu setzen:
" „istt:
b) in zeile 8 statt angenommen werden“ zu seten :
' „anzunehmen“.
Der Berichterstatter teilte zunächst mit, daß eine
umfangreiche Petition vorliege. Der Deutsche Verein
für Wohnungsreform in Frankfurt a. M. petitioniere
darum, daß die Bestimmungen des Grundteilungsgesetzes
auch angewendet werden sollten, wenn die betreffende
land- oder forstwirtschaftliche Besizung in der Hauptsache
zur Ansiedlung der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung
oder zur Beschaffung von Wohnungen und Gärten für
diese Bevölkerung verwendet werden solle. Er wolle
also sämtliche Wohltaten des Gesetßes auch auf die
Parzellierungen in der Nähe von Städten ausdehnen,
um dort den Wohnungsbau zu fördern, und wolle bis
zu einer Größe von 500 qm heruntergehen.
Hur Begründung des Antrages 67 wurde von dem
vierten Redner ausgeführt, die Erleichterungen des
§ 22 sJeien noch nicht ausreichend. Auch bezüglich der
mittleren Rentengüter müsse noch eine weitere Erleichterung
geschafft werden. Die Beleihungsgrenze könne bei
ihnen allerdings ohne Gefährdung der Sicherheit meist
auf "/,, des Taxwertes erstrectt werden wie bei den
kleineren Rentengütern (,die nur so groß sind, daß ssie
ganz oder hauptsächlich ohne fremde Arbeitskräfte bewirtschaftet
werden können“); wohl aber erscheine es
zulässig, die Beleihungsgrenze bis auf /,, des Wertes zu
erhöhen unter der Voraussetzung freilich, daß bei der Ansetung
geeignetes Betriebskapital nachgewiesen würde.
Die Fassung der Regierungsvorlage „kann in geeigneten
Fällen“ enthalte wohl eine Tautologie; es werde
hiter beantragt, die Worte „in geeigneten Fällen“ zu
treichen.
Ein, Vertreter der Finanugpyetwatlt.uanßgt
bemerkte dazu, die Ausdehnung der Beleihungsgrenze habe
ihre zwei Seiten. Die innere Kolonisation könne nur dann
gesund bleiben, wenn die Leute mit ausreichendem eigenem
Kapital in die Stellen hineingingen. Alle Versuche, die
Beleihungsgrenze zu erweitern, seien humanitär zwar gut
gedacht, aber wirtschaftlich von zweifelhaftem Wert. Die
ersten Fehlschläge der inneren Kolonisation seien zum Teil
daraus zu erklären, daß man durch zu wleitherzige
Taxierung der Stellen eine zu hohe Beleihung ermöglicht
ju Leute angesetzt habe, die wenig oder gar kein Geld
ätten.
Antrag 71 wurde zugunsten des Antrages 67
zurückgezogen. Antrag 67 wurde angenommen.
Sodann wurde ein Antrag 72 beraten:
folgende Resolution anzunehmen:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen,
baldtunlichsst einen Gesetentwurf vorzulegen, durch
den in Abänderung des Gesetzes, betreffend die
Beförderung der Errichtung von Rentengütern,
vom T. Juli 1891 (Gesetsamml. S. 279) eine