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zweifellos in derselben Hand erhalten und an die Kinder
weitervererbt werden würde.
Nun sei es interessant, von einer Statistik Kenntnis
zu nehmen, die der Oberpräsident der Provinz Sachsen
unter dem 18. März 1914 vorgelegt habe. Es handle sich
da allerdings um Angaben und Feststellungen der Landräte,
und er gebe ohne weiteres zu, daß diese Angaben sowohl
hinsichtlich der Preise wie der Grundflächen nicht ganz genau
zahlenmäßig nachzuweisen sein würden. Aber im großen
und ganzen werde man doch annehmen können – und er
habe keinen Grund, daran zu zweifeln , daß es sich um
eingehende Ermittlungen handle, und daß die Hahlen in
großen Umrissen auch zutreffen würden. Die hier mit-
geteilten Zahlen bezögen sich auf den Zeitraum von un-
gefähr zwei Jahren, der sich aus verschiedenen Abjschnitten
der Jahre 1910, 1911 und 1912 zusammensetze. Es ergebe
sich daraus, daß in der Provinz Sachsen, die ja bekanntlich
lange nicht so dem Güterhandel und der Güterschlächterei
unterworfen sei wie andere Provinzen, in den zwei Jahren
durch gewerbsmäßige Güterhändler und Panrgzellanten,
deren Zahl auf ungefähr 264 angegeben werde, 12238 ha
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worden nur 1 566 ha, während 10 261 ha für die Ver-
größerung bestehender Wirtschaften benutzt worden seien.
Der mutmaßliche Gewinn der Aussclächter
werde bei dieser, im ganzen also nur zirka 12 0 0 0 ha um-
fassenden Transaktion, auf 2 224 3 6 7 & angegeben.
Wenn diese Zahlen auch nur einigermaßen zutreffend seien,
woran er nicht zweifle, so entrollten sie doch ein Bild von
der Tätigkeit des Güterhandels, das auch wohl den Herren,
die den Vorschlägen der Staatsregierung nicht ohne Be-
denken gegenübersständen, Grund zu ihrer erneuten ein-
gehenden Prüfung geben müßte.
Nun habe er aus der bisherigen Verhandlung den Ein-
druck gewonnen, daß sich manche Vertreter der verschiedenen
Parteien schließlich abfinden würden mit der Belästigung,
die dem Güterhändler aus der erforderlich werdenden Ge-
nehmigung erwachse, in dem Gedanken, daß doch ein großer
Teil des Güterhandels nach wie vor in seinen Ent-
schließungen frei bleibe, und daß es im Interesse der inneren
Kolonisation unbedingt erforderlich sei, die Zerschlagung
ländlicher Besitzungen in die richtigen Bahnen zu lenken.
Bedenken würden mehr erhoben vom Standpunkt des
Grundbesitzes selbst aus, von dem Gesichtspunkt aus, daß
der Vorschlag der Staatsregierung ein Sinken der Güter-
[j bz eine Entwertung des Grundbesitzes zur Folge
aben würde. i
Zunächst wieder ein Beispiel aus Bayern: in Bayern
seien im Jahre 1912 durchschnittlich für den Hektar 1 800
und einige Mark bezahlt, also jedenfalls ein Beweis, daß
das bayerische Güterzertrümmerungsgesetz abschwächend auf
die Preise der ländlichen Grundstücke nicht eingewirkt habe.
' Er bitte auch das wiederholen zu dürfen, was er schon
bei der ersten Beratung im Plenum ausgeführt habe: die
Wertsteigerung, die der Grundbesitz durch die größere
Rentabilität erfahre, dadurch, daß der ländliche Besitzer
besser wirtschaften gelernt habe und dem Lande größere Er-
träge abgewinne, bleibe auch in Zukunft dem ländlichen
Grundbesitz jedenfalls erhalten, und er wüßte auch keinen
Grund, warum nicht eine weitere Preissteigerung in Zu-
kunft auch in den Fällen eintreten könnte, wo es sich um
einen besonders günstig gelegenen Grundbesit handle, wo
ein Nachbarbesitzer sich zu arrondieren wünsche und wo sich
schließlich mehr Käufer geltend machten als bisher, infolge
der Zunahme des Kapitals, der Zunahme der Leute, die
Grundbesitß zu erwerben und ihr Geld in Grundbesitz an-
zulegen wünschten. Diese Vorteile, die der Grundbesitz in
den letten Jahrzehnten gehabt habe, blieben ihm bezüglich