Full text: Grundteilungsgesetz

Nr 035 A 
Die Erfahrungen der inneren Kolonisation seien doch 
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des Hauses zu beeinflussen, weder nach positiver noch nach 
negativer Richtung; aber auch die Erfahrungen in Preußen 
seien noch sehr fragmentarisch. Sie hätten bisher eigentlich 
nur erwiesen, daß die Verhältnisse so überaus verschieden im 
Lande lägen, daß sie sich sehr schwer, wenn überhaupt, 
irgendwelchen allgemeinen Regulierungen fügen könnten. 
Das sei das Hauptbedenken, das er im allgemeinen gegen 
eine staatliche Regelung der inneren Kolonisation habe; und 
h!;:! komme der vorliegende Gesetzentwurf unzweifelhaft 
inaus. 
Das Genehmigungsrecht solle zweifellos nur die 
eigentlichen Güterschlächter treffen, die unreell 
oder zum Schaden des Landes ihr Gewerbe betrieben. Es 
sei aber die Frage, ob diese Absicht des Gesetzes erfüllt 
werde, da das vorgeschriebene Genehmigungsverfahren eine 
sehr große Zeitversäumnis und viele Umsständlichkeiten mit 
sich bringen werde. Wenn die Genehmigung überhaupt 
einen materiellen Inhalt haben solle, so werde sie sich, wie 
auf S. 16 der Begründung ausgeführt, auf eine Reihe von 
ganz bestimmten Punkten stüßen müssen. Die ge- 
nehmigende Behörde müsse die Vorlegung eines An- 
siedlungsplanes verlangen, müsse sich über die Angemessen- 
heit der Preise der einzelnen Grundstücke orientieren usw. 
Kein Güterhändler werde noch das Risiko übernehmen, sich 
einem so wieitschichtigen Verfahren auszuseßzen. Der 
Güterhandel werde also namentlich bei dem mittleren Besitz 
nahezu vernichtet werden. Das Gesetz habe, wie der 
Minister selbst ausgeführt habe, seinen Grund in der über- 
mäßigen Konkurrenz des Güterhandels, also in dem Preis- 
druck nach oben, der zurzeit vielleicht in gewissem Umfange 
auch mit Unrecht durch den Güterhandel herbeigeführt 
werde. Nun werde aber zweifellos die umgekehrte Er- 
scheinung eintreten. Wer heute unbedingt verkaufen müsse, 
wer nicht das nötige Geld habe, sei nicht in der Lage, sich 
einen beliebigen Vermittler auszusuchen; er müsse den- 
jenigen nehmen, der ihm am bequemsten liege und ihm die 
besten Bedingungen stelle. Wenn nun die Güterhändler, die 
in erreichbarer Nähe lägen, ausschieden, so werde der Mann 
sein Grundstück gar nicht, oder nur zu ungenügendem Preise 
verkaufen können, und er werde nicht nur selbst in seinem 
Erwerbsstande schwer geschädigt sein, sondern mit ihm viel- 
leicht noch eine ganze Reihe anderer Personen, Hypotheken- 
gläubiger, Personalschuldner usw. Diese praktische Wirkung 
des lBettchntiguesechtes des Staates werde keinesfalls 
ausbleiben. 
Die zweite große Frage sei die, ob es überhaupt richtig 
sei, die innere Kolonisation nur nach staatlich genehmigten 
Normen vorzunehmen und den privaten Güterhandel ganz 
auszuschalten. Der Minister habe schon gesagt, daß das 
statistische Material sehr lückenhaft sei, und in der Tat könne 
man sich nur schwer danach ein Bild von der Sachlage 
machen. Nach seinen Erfahrungen habe der Güterhandel 
unter Umständen sehr wohltätig gewirkt und hätten 
andererseits die staatlichen Behörden die innere Kolonisation 
nicht immer gefördert. Es sei ganz natürlich, daß ein von 
entfernter liegenden Punkten ausgeübter Einfluß einer Be- 
hörde den lokalen Verhältnissen nicht immer gerecht werde. 
Als Beispiel dafür könne folgender Fall dienen. Einer 
der größten Schäden sei der, daß die Stellen durch Luxus- 
bauten, Steigerung der Bodenpreise usw zu teuer würden. 
Nun gebe es eine Reihe von Leuten, die in ihrem eigenen 
und vielleicht auch im nationalen Interesse bereit wären, 
unter dem augenblicklichen Marktwerte Grundstücke an 
kleinere Leute, Arbeiter oder Kossäten, auszugeben. Sie 
könnten das natürlich nur, wenn die Spekulation aus- 
geschlossen sei. Das sei ohne weiteres erreichbar durch Ein- 
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