Full text: Grundteilungsgesetz

Nr 035 A 
4 Wird das Vorkaufsrecht an Mobilien (8§ 19) 
gedeckt durch Artikel 119 ! des Einführungs- 
geseßbes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ? 
Antrag 4 
a) Zu § 1 
1. Kann der obligatorische Veräußerungsvertrag 
als „Veräußerung“ im Sinne des Artikels 119? 
des Einführungsgeseßes zum Bürgerlichen Gesetz- 
buch gelten? ' 
Ist die verbotswidrige Zerschlagung gemäß § 134 
des Bürgerlichen Gesetzbuchs nichtig ? 
Welche Rechtsfolgen entstehen aus der Versagung 
der Genehmigung zwischen den Beteiligten ? 
Ist die Genehmigungspflicht für die von einem 
Grundsstückshändler vermittelten Zerschlagungen 
mit der Reichsgewerbeordnung vereinbar? 
"' Zu § 10 
' Ist das unverzichtbare Rücktrittsrecht des Ver- 
käuf ers eine „Beschränkung der Veräußerung“ 
im Sinne des Artikels 119' des Einführungs: 
gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ? 
Welche Rechtswirkungen treten durch die Aus- 
übung des Vorkaufsrechtes ein? Wer trägt ins- 
besondere die Kosten und Schäden? 
~' Zu § 12 
1. Ist das Vorkaufsrecht nach Artikel 119 des 
hufthruuosgeiess zum Bürgerlichen Gesetzbuch 
h das Vorkaufsrecht gegen das Frei- 
zügigkeitsgeseßh? – unter Berücksichtigung der 
Begründung für §§ 4 und 16 des Entwurfs 
und der Rede des Herrn Landwirtschaftsministers ? 
Kann dem gesetzlichen Vorkaufsrecht durch Landes- 
geseß dinglicher Charakter (§8 12 Schlußsay) 
verliehen nerden? 
1\) Zu §§ 16 bis 18 
1. Können durch Landesgesetz die reichsgesetlichen 
Vorschriften über das Vorkaufsrecht (§§8 504 
bis 514 BGB.) abgeändert werden? 
» Können die reichsgesetzllichen Vorschriften über 
die Rechtswirksamkeit von Grundbucheintragungen 
durch Landesgeseß abgeändert werden (§ 18) ? 
Welche Rechtsansprüche stehen dem Käufer nach 
Ausübung des Vorkaufsrechts hinsichtlich seiner 
Kosten und Auslagen zu? 
Zu § 20 
Können bei der Zwangsverssteigerung die Vor- 
schriften des § 16 des Entwurfs gegenüber dem 
ftti(;shosuchverheiteeuagsrcet zur Geltung 
üsnnen die Wirkungen des im Ywangs- 
versteigerungsverfahren nach Reichsrecht erteilten 
Zuschlages durch die Ausübung des landesgesetz- 
lichen Vorkaufsrechts beseitigt werden? 
Welche Wirkungen hat das Vorkaufsrecht beim 
Tauschvertrag oder bei der Einbringung eines 
Grundstücks in eine Gesellschaft („sinngemäße“ 
Anwendung der §§ 12 bis 19)? 
e ur. Antrag ' Lh!Ärect/srhe v. Zedlit und 
eq Ô L lücng von Grundstücken mit 
Großgrundbesit, auch wenn sie nicht grundbuch- 
mäßig, sondern nur wirtschaftlich erfolgt, nac) 
F
	        
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