Full text : Grundteilungsgesetz

Nr 035 A
anlaßt, daß in erster Linie mit dem Kreise Neuhaldensleben
verhandelt werden sollte, ob er sich nicht in diesem Falle
der Vesiedlung annehmen wollte. Das sei an dem Preise
gescheitert; darauf habe die Eigene Scholle das Obiekt
erworben und es zu besiedeln gesucht.
Er möchte nun der Eigenen Scholle keinen besonderen
Vorwurf daraus machen, daß sie sich unter diesen sehr
schwierigen Verhältnissen nicht darauf beschränkt habe,
größere Bauernstellen zu bilden, sondern auch für kleinere
Stellen gesorgt habe. Er gebe aber zu, daß Ummendorf
einer der Fälle sei, in denen man geteilter Meinung sein
könne.
Aber er: könne nur nochmals versichern: diejenigen,
die damals den Verhältnissen näher gestanden hätten,
und vor allem die Provinzialbehörden hätten ganz besonderen
 Wert darauf gelegt, daß Krummendorf der
Vesiedlung erschlossen würde; und man habe besonders
auch den Umstand geltend gemacht, daß die Arbeiter,
denen man eine feste Stelle und Eigentum zuweisen
könne, den Versuchungen weniger unterlägen, denen die
übrige wandernde Arbeiterschast ausgesetzt sei. Ob sich
das in diesem Falle bewähren werde. könne ersst die Zukunft
 lehren.
Der fünste Redner wies nochmals darauf hin,
daß die Kernfrage für das Vorgehen gegen die Güterhändler
 und die Einführung einer Genehmigungspflicht
doch immer die bleiben müsse, daß durch das Bestehen
der Güterhändler unbedingt eine gang erhebliche Verteuerung
 des Grund und Bodens und vor allem damit
auch eine verminderte Leistungsfähigkeit der Parzellenerwerber
 herbeigeführt werde, die allein einen Grund
abgeben müsse, diesen Nachteil zu beseitigen. Man könne
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wenn die Güterhändler sich vom Handel zurückzögen, daß
damit die Nachfrage nach Grundstücken nachlasse und ein
Preissturz eintrete. Der Minister habe schon früher sehr
zutreffend ausgeführt, daß die Faktoren, die für die Preisbildung
 im Grundstücksverkehr maßgebend seien, nach wie
vor bestehen bleiben würden; und wenn die Preissteigerung
zurückgehe, die darauf beruhe, daß die Händler eben infolge
 der Verwertung des bisherigen ganzen Besitzes und
infolge der Parzellierungen in Kleinbesit, der ja immer
höhere Preise erziele, einen höheren Preis anlegen könnten,
so könne man das als einen Schaden nicht ansehen.
Wenn von einer Seite die Befürchtung ausgesprochen
werde, daß durch die Zurückdrängung oder Ausschaltung
der Güterhändler die Preise sinken würden, dann sei es
ihm eigentlich überraschend, daß die Herren, die diese
Befürchtung hegten, nun die Organisationen wie die
gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften auch noch ausschalten
 wollten, insofern sie auch diese der Genehmigungspflicht
 unterwerfen wollten. Wenn es nun vielleicht auch
richtig sei, daß Fehler bei den Siedlungsgesellschaften
vorgekommen seien, so habe der Minister ja schon ausgeführt,
 daß die Staatsaufsicht eine gewisse Garantie
gebe und dann auch der Widerruf, der hier möglich sei.
Aber diese Fehler könnten doch nicht so schwerwiegend
sein, um jetzt, wo man befürchte, daß durch Wegfall der
Güterhändler der Gütermarkt und die Preise gedrückt
würden, diese Organisationen, die sich doch_im großen
und ganzen bewährt hätten, nun mit einem Schlage auch
durch die Genehmigungspflicht einzuengen. Dieser Grund
müsse doch ausschlaggebender sein, den Preissturz gerade
zu verhindern. Je mehr diese Siedlungsgesellschaften
ausgebaut würden, desto eher seien sie in der Lage, die
Tätigkeit der Güterhändler aufzunehmen, und zwar wirtschaftlich
 richtiger, als es von den Güterhändlern geschehen
 sei.

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