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selbst die Anwendbarkeit seiner Begriffsdefinitionen auf unsere volkswirtschaftlichen
Verhältnisse aus, Sie wird zur Erklärung der Thatsachen
unbrauchbar und hat allerdings wesentlich zur Verwirrung der
Anschauungen beigetragen.
Die Summe aller wirtschaftlichen Güter, welche im Kigentum
einer physischen oder juristischen Person sind, nennen wir Vermögen,
Dazu gehören nach dem früher Gesagten nicht nur Sachgüter, sondern
auch Rechte, Pacht-, Patent-, Verlags-, Forderungsrechte. Denselben
stehen gegenüber Schulden, die von dem Vermögen in Abzug gebracht
werden müssen, um den Wohlstand einer Person in Geld festzustellen.
Man spricht auch von Volksvermögen, doch ist der Begriff
les Vermögens durchaus privatwirtschaftlich aufzufassen und setzt die
Schätzung in Geld voraus. Der Staat kann deshalb personifiziert als
Fiskus Vermögen besitzen, so gut wie Schulden haben. Ein Volk
disponiert aber über eine Menge Güter, die nicht im Verkehre geschätzt
werden können, und doch von großer wirtschaftlicher Bedeutung
sind, wie natürliche Wasserstraßen, Häfen ete, Außerdem treten, wie
später noch näher darzulegen sein wird, innerhalb eines Landes Werterhöhungen
ein, welche anscheinend das Volksvermögen steigern, thatsächlich
aber nur eine Wertverschiebung in sich schließen und daher
den Wohlstand der Gesamtheit unberührt lassen, wie bei Kurssteigerung
von Papieren, Erhöhung der Preise des Grund und Bodens und der
Häuser in den Städten etc. Man wird daher den Ausdruck Volksvermögen
nur mit großer Vorsicht anwenden dürfen.
Vermögen,
reproduziert werden können, wie Altertümer, Kunstwerke bestimmter Meister etec,,
durch sehr zufällige Kombinationen bestimmt werden kann, Um ein Ding zu verkaufen,
dazu gehört nichts, als daß es monopolisierbar und veräußerlich ist.“
S. 188 ebenda: „Der Wasserfall, wie die Erde überhaupt, wie alle Naturkraft,
hat keinen Wert, weil er keine in ihm vergegenständlichte Arbeit darstellt,
ınd daher auch keinen Preis, der normaliter nichts ist, als der in Geld ausgedrückte
Wert. Wo kein Wert ist, kann eo ipso auch nichts in Geld dargestellt werden.“
S. auch Karl Diehl, Ueber das Verhältnis von Wert und Preis im Öökoaomischen
System von Karl Marx. Jena 1898.