678 Einundzwanzigstes Buch. Drittes KNapitel.
entgegenzutreten. Und im Jahre 1715 erfolgte dann die
Einführung des Generalhufenschosses. Aber unter welchen
Schwierigkeiten! Der Graf Truchseß zu Waldburg, der die
neuen Einrichtungen zu treffen hatte, schrieb an den König:
„Mit mir geht es sehr schlecht; ein jeder scheut mich; ich diene
Euerer königlichen Majestät mit Furcht und Zittern, fast auf
niemand kann ich mich verlassen, muß also, das passieret, mit
Gefahr, Mühe und Geld entdecken.“ Worauf ihm der König
schon anfangs versprach: „So die Sache reüssiret, das der
Bauer bestehet nit zu Grunde gehen, werde wie ein Vater
vor ihm und seine Familie sorgen.“ Aber schließlich „reüssirte“
die Sache doch, trotz allen Widerstandes des Adels; eine Unsumme
bisher defraudierter Hufen wurde entdeckt, eine große Menge
von Grundstücken, die der Adel den Domänen entzogen hatte,
zurückgewonnen: Graf Dohna-Schlodien, der Präsident der
ständischen Regierung, hatte z. B. 1100/0 mehr an Hufenschoß
zu zahlen als bisher. Vor allem aber war das Gesamtergebnis
erfreulich; im Jahr 1723 trug der Generalhufenschoß fast
300000 Taler.
UÜbber Pommern und Preußen hinaus ist die Reform der
ländlichen Hauptsteuer unter Friedrich Wilhelm J. allerdings
nicht mehr ausgedehnt worden; erst später, im Jahre 1748, sind
auf Grund ausgezeichneter österreichischer Vorarbeiten Schlesien
und 1772 Westpreußen mit guten Katastralanlagen hinzu—
gekommen: beide Male jüngst eroberte Länder: wie auch die
ältere Bewegung unter Friedrich Wilhelm J. von einem neu
einverleibten Lande, Vorpommern, ausgegangen war. Im
alten Herrschaftsbereiche dagegen dauerte das alte System
verrottet bis ins 19. Jahrhundert fort.
Doch wurden daneben Versuche zur Begründung neuerer
direkter Steuern im Sinne von Klassen- und Berufssteuern
gemacht, namentlich zur Deckung außerordentlicher Bedürfnisse,
z. B. für Kriegsausgaben schon unter dem Großen Kurfürsten,
ja unter Friedrich J. sogar achtmal: aber zu dauernden Ein⸗
richtungen haben sie nicht geführt.
Zu besseren Erfolgen kam es auf dem Gebiete der in—