Der kleine Bankier.
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allem nicht ferner an, daß eine Institution wie die Börse,
die tief in das Volksleben eingriff und schon lange
über eine Privatgemeinschast hinaus zu einer öffentlichen
Machtveranstaltung hinausgewachsen war, aus mangelnder
gesetzlicher Grundlage stand. Das hätten die vernünftigen
Elenrente des Bankierstandes sicherlich ebenso eingesehen,
wie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung
des Depotwesens. Aber wie das nun einmal zu
gehen pflegt: Neid, Hatz und Unverstand waren die
treibenden Kräfte der von den Börsengegnem ins Leben
gerufenen Bewegung, die aus gesetzliche Maßnahmen abzielten.
Der Druck erzeugte Gegendruck. Die Börse
stellte sich plötzlich aus den Standpunkt, das ganze
Gesetzgebungsbegehren als ein Mitzttauensvotum zu bekämpfen.
Die Börsenkreise verweigerten ihre Mitwirkung
bei der Formung des Gesetzes. Und so kam
natürlich ein Gesetz zustande, daß große Härten für den
Bankierstand auswies. Eine eigentümliche Ironie war
es nun, daß die Hasser des Großkapitals ein Gesetz
fabriziert hatten, dessen Härte das große Kapital nicht
nur leicht überwinden, sondern gradezu für sich ausnutzen
konnte, während am meisten der Bankier, und besonders
der kleine, darunter litt. Die Wirkung des Depotgesetzes
auf die Entwicklung des Bankgewerbes hat eine gewisse
Ähnlichkeit mit der Wirkung der sozialen Gesetzgebung
auf den industriellen Kleinbetrieb. Die Lasten erhöhten
sich; namentlich mußte mehr Personal angestellt werden,
dessen Arbeitskraft nicht in entsprechendem Maße ausgenutzt
werden konnte, so daß hier von vornherein dem
Großbetrieb günstigere Chancen entstanden. Eine ähniiche
Wirkung ging von dem Dell des Börsengesetzes aus,
der die Aushebung des Terminhandels dekretierte. Dadurch
wuchsen die Anforderungen an die Äapitalkraft
des Bankiers. Zunächst versuchten die Privatbankgeschäfte