Full text: Denkschrift des Verwaltungsausschusses der deutschen Eisenbahnen zur Neuregelung des Normalgütertarifs über die systematische Prüfung des Normalgütertarifs

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feren und oberen Klaffen. Um jo notwendiger erfjcheint es, auch für die geringwertigen  ®üter 
die Varifklaffen jo abzuftufen, daß für ale Güterarten von wirt]haftlidher Bedeutung eine Bes 
förderungsmöglichteit zu angemeffenen Frachikojten gewährleiftet mird. Daß die heutige Lage der 
Mailen E und F diejen mirtfcdhaftlidhen Erforderniffen nicht in vollem Umfange Rechnung trägt, 
bemeift {Hon die nicht geringe Zahl von Ausnahmetarifen, die durch prozentuale Abichläge von 
Kaffe E gebildet find. In diefem Zufammenhang darf auch die befondere Stellung der Kaffe F 
im Normaltarifihema nicht unberücjichtigt gelaffen merden. Die Klafje F al8 derzeit unterjte 
Kaffe des Normalichemas joll nur die geringmwertigiten, unverarbeiteten, aber voltsmirtfchaftlich be- 
jonder8 zu begünftigenden Rohftoffe und ANofälle aufnehmen. Diejen SGrundjaß hat die Ständige 
Tariffommijfion bisher, man darf wohl jagen mit vollem Erfolg gewahrt. Hierdurch wird, mic 
ohne meiteres erfichtlich ift, die Abtarifierung jolcher Güter erjhmwert, für die die Fradhtberechnung 
nach Kaffe E zu hoch erfcheint, die aber nicht nad) KXlafje F abtarifiert merden Können, weil jonjt 
der befondere Charakter der Klaffe F vermifcdht werden mürde. Dies hat fih vor allem bei den 
Gütern gezeigt, die auZ technifhen Gründen überhaupt nur nach den teuren Säben der Neben- 
flaffen gefahren merden fönnen. Serade bei den unteren Varifklaffen find aber die Nebenklaffen- 
zufchläge verhältnismäßig hoch. 
MNus allen diefen Umftänden, mie auch aus Gründen der Folgerichtigfeit des Tarijauf- 
baue8 hält es der Ausihuß für angebracht, daß auch zwifjdhen den jekigen Klaffen E 
und F eine Zwijdhenflafjie eingerhoben mird, 
Durch die Sinjhiebung je einer Zwijchenklaffe zwijdhen den KlafjenD undE undE und 
mürde die Zahl der Tarifklaffen von 6 auf 8 erhöht merden. Der Musichuß Hat in diejem Zu- 
jJammenhang auch die Frage geprüft, ob — innerhalb der jebigen Klaffenjpannung A bis F — 
eine noch weitere Vermehrung der Klaffen angängig i{ft und ob zur Eingliederung beftehender 
allgemeiner Ausnahmetarife eine Erweiterung des Normaltarifichemas durch Anfügung von KXlalfen 
unter F angebracht er{dheint. ; 
Eine weitere Vermehrung der KAafjenzahl innerhalb der jebigen Klaffenipannung A bis F 
— allo außer den beantragten beiden Zmwijchenkaffen — hält der Ausichuß nicht für geboten, 
einmal, weil ein dringendes, mirtichaftliches Bedürfnis Hierfür nicht vorliegt, und ferner deshalb, 
weil ein Tarif von etwa 10 oder 11 Klaffen zu unüberfichtlich merden und bei feiner Handhabung 
durch die AWbfertigungsitellen zu Schwierigleiten führen mürde. Aus den gleichen Gründen hat 
der Musichuß die von einer Seite gebrachte Unregung, {tatt der heutigen Ladungsklaifen ein 
Syftem von Fiachtjabreihen einzuführen, abgelehnt, zumal hiermit eine volljtändige Verwijchuiug 
des heutigen Charkters der Tarifklaffen (Haupt= und Nebenfkflaffen) verbunden wäre. 
In gemwilfem Umfange beftehen die Bedenken gegen eine Vermehrung der Klaffen fchon 
bei Schaffung von 2 neuen Klaffen. SG befteht die Gefahr, daß beim Näherzujammenrücen der 
Klaffen und ihrer Vermehrung die großen Sammelpofitionen, mie Eijen und Stahl, Holz, Holz: 
waren, metallhaltige Abfälle und dergleichen, Koch mehr als bisher nach den verfchiedenen Merk 
malen auseinandergeriffen merden. Man darf aber in die Ständige Tariftommiifion das Ver: 
trauen jeben, daß fie auch fernerhin Überfichtlictkeit und Einfachheit des Tarif8s mahren und Aır- 
trägen auf übermäßige Zeriplitterung der Tarifpofitionen mit Erfolg Widerftand leijten wird. 
Wa8 die Einführung von Normaltlaifen unter der heutigen niedrigjten Normaltlaffe F betrifft, 
jo hält der Musichuß eine joldhe Maßnahme nicht für geboten, Obwohl e& vom Standpunit der 
Tarifgebarung und der Überfichtlichfeit des ZYarifjyjtems an fich ermünfcht wäre, die unter der 
Kaffe F liegenden allgemeinen und regelmäßig gebildeten jonftigen Ausnahmetarife in das Nor- 
maltarifichema aufzunehmen, jo beftehen doch Bedenken, im Rahmen des INormaltarifjchemas jo 
meitgehende Ermäßigungen zu gemähren. Die Frage der Selbh{tkoften kann hier zwar zurücktreten; 
denn wenn beurteilt merden foll, ob die Eijenbahn ihre Selbftkojften deckt, {vo mürden Hierfür in 
erfter Linie die Gejamtheit der Klaffen und die Verteilung der gefahrenen Gütermengen auf die 
einzelnen Kaffen heranzuziehen und die Selb{ifojten mit dem durchfohnittlich erhobenen Frachtiaß 
3U vergleichen fein. Für die Einführung von KXlaffen unter F mürde jprechen, daß 3. Z bereitz 
eine große Menge von Gütern nach Ausnahmetarifen gefahren wird, die unter Klafje F kiegen, 
und dieje Güter-Ausnahmetarife nur genießen, weil eben im Normaltarifichema für fie fein Plab 
ijt. Andererjeit8 darf aber, obwohl hei Eingliederung diejer YMusnahmetarife — 3. B. Aus- 
nahmetarif 5 (Steine) und 11 (Düngemittel) — an dem heutigen Zuftand in bezug auf die Selbit- 
fojten nicht3 geändert merden mürde, doch nicht verfannt merden, daß: die Ummandlung diejer 
Musnahmetarife in Normalklajfen Leicht zum Anlap von Wünfchen und Anträgen auf Verjekung 
von anderen Kohftoffen und Abfällen au8 der jebigen niedriaiten Normaltlafle in die zukünftige
	        
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