fullscreen: Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?

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Darstellung findet man auch in dem Ravazschen Werk in 
dem Abschnitt „Des Eaux de vie“. Dieses Werk ist mit 
Unterstützung der offiziellen Vertretung des Cognachandels 
im Bezirk Cognac, dem „Syndicat de Cognac“ herausgegeben 
worden. 
Mit der Einführung der Cognacfabrikation an anderen 
Plätzen Frankreichs und in außerfranzösischen Ländern hat 
sich die Art der Herstellung, wie sie in der Stadt Cognac 
gehandhabt wird, auch dorthin übertragen. In Deutschland, 
wo seit Jahren darüber gestritten wird, was man unter der 
Bezeichnung Cognac zu verstehen hat, sind auf Anregung 
des Verbandes deutscher Cognacbrenner in Verbindung mit 
dem Verband selbstständiger öffentlicher Chemiker Deutsch 
lands zuerst in Gera und dann am 8. Januar 1901 in Berlin 
folgende Beschlüsse gefaßt worden: 
1. Cognac ist ein mit Hilfe von Weindestillat herge 
stellter Trinkbranntwein. 
2. Cognac, welcher unter einer Bezeichnung in den 
Verkehr gebracht wird, die den Anschein erwecken muß, 
daß es sich um reines Weindestillat handelt, darf seinen 
Alkoholgehalt nur dem Destillat aus Wein oder Tresterwein 
verdanken. 
Die Versammlung erklärt, daß sie den Namen „Cognac- 
Weinbrand“ als eine geeignete Bezeichnung für einen der 
artigen Cognac ansieht. 
3. Cognac muß wenigstens 38 Volumprozent Alkohol 
und darf nicht mehr als 2 g Zucker, als Invertzucker be 
stimmt, und nicht mehr als 1,5 g zuckerfreies Extrakt in 
100 ccm enthalten. 
Der Zusatz von Glyzerin zum Cognac als Süßungs 
mittel ist nicht gestattet.
	        
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