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Die Bemühungen, diese Pläne praktisch zu verwirk-
lichen, könnten von der Landwirtschaft durch Erzeugung
von Waren bestimmter und einheitlicher Beschaffenheit
gefördert werden; von seiten der Verbrauchergenossen-
schaften dadurch, daß sie sich entschließen, landwirt-
schaftliche Erzeugnisse soweit als möglich von den Genossen-
schaften der landwirtschaftlichen Erzeuger zu kaufen;
von den Staaten und öffentlichen Behörden dadurch,
daß sie die Genossenschaftsbewegung unterstützen durch
Errichtung von Lehrstühlen an Hochschulen oder anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen, durch Abhaltung öffent-
licher Lehrgänge über die Genossenschaftsbewegung und
durch eine Steuerpolitik, welche sich aller den Genossen-
schaften nachteiliger Maßnahmen enthält.
Ein wirksames Jusammenarbeiten, nötigenfalls in
Gestalt gemeinschaftlicher Unternehmen, wird sich um so
leichter erzielen lassen, wenn die Erzeuger- und die Ver-
brauchergenossenschaften der verschiedenen Länder bereits
in gemeinschaftlichen Wirtschaftsausschüssen national
zusammengeschlossen sind.
Um die normale Entwicklung der Genossenschaften
auf allen den Gebieten sicherzustellen, auf denen sie sich
betätigen, ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, daß
die sie berührende Gesetzgebung da, wo dies noch nicht
geschehenist, vereinheitlicht wird, und daß sie Erschwerungen
nach Möglichkeit vermeidet.
JI. Internationale Vereinbarungen zwischen land-
wirtschaftlichen Genossenschaften über bestimmte Erzeug-
nisse könnten zur Gesundung der Märkte, zur Regelung der
Erzeugung und zur Bildung beständiger Preise beitragen,
die das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch
in befriedigender Weise berücksichtigen.
Damit derartige internationale Vereinbarungen ihren
Zweck erfüllen können, ist ein vertrauensvolles Zusammen-
arbeiten mit den heimischen und internationalen Ver-
brauchergenossenschaften durch Begründung eines regel-
11gsisrn rsaitfrertesrs und langfristige Verträge
erforderlich.
IV. Diese Bestrebungen von landwirtschaftlichen und
Verbrauchergenossenschaften sollten weiter verfolgt, be-
günstigt und gefördert werden durch Bildung eines
Ausschusses aus Vertretern nationaler und internationaler
genossenschaftlicher Vereinigungen von Landwirten und
Verbrauchern eines Ausschusses, dem die Aufgabe
zufiele, einen Arbeitsplan für die Sammlung von Ma-
terial aufzustellen und die bisher gewonnenen Erfah-
rungen für weitere Fortschritte auszuwerten.
2. Landwirtschaftliches Kreditwesen
Die Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung
ist eng mit der Organisation des landwirtschaftlichen
Kreditwesens verknüpft, wodurch den Landwirten das
erforderliche Kapital zu günstigen Bedingungen zur
Verfügung gestellt wird.
Während gewisse Länder über ausreichende Kapitalien
für landwirtschaftliche Zwecke verfügen, ist in vielen
anderen der landwirtsschaftliche Kredit bisher noch nicht
in befriedigender Weise sichergestellt, entweder weil die
allgemeine [wirtschaftliche Lage die Spartätigkeit
hindert] oder weil noch keine geeigneten Einrichtungen
bestehen..\