Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes 11
private Stellen mit den Ausschreibungen be- Bei entsprechender Auslegung werden jeden-
hördlichen Bedarfs beauftragt werden, wie es falls auch ganz allgemeine Richtlinien, Empfeh-
häufig geschieht. lungen und dergl., die von den Verbänden aus-
gegeben werden, aber niemanden bindend ver-
3. Die geringste „Unrichtigkeit“ oder „Unvoll- pflichten, unter die- Meldepflicht fallen.
ständigkeit“ der Angaben 7 veren Welche ungeheuerliche praktische Belastung
Strafen bedro kommt dabei für jede Verbandsfirma heraus!
Nach dem Wortlaut des A 3 ist Die Meldungen sind so in sehr vielen
in allen Fällen von Verständigt e18e, Fällen praktisch überhaupt undurch-
Lieferbedingungen uSW. die vd gabe führbar und mit Rücksicht auf die zivil-
aller Einzelheiten erforderlich ES und strafrechtlichen Folgen eines Man-
sich um Verbandsvorschriften ucht gels jedenfalls derart gefährlich, daß sie
für den Kinzelfall, sondern lten. es den Firmen gründlich verleiden wer-
Daß etwa die Angabe des | Ver- den, noch Verständigungen zu schließen
bandes, zu dem die Firma . igen und Verbänden anzugehören.
würde, wie man nach der Be dem
Gesetzentwurf annehmen kön Yom
Gesetzentwurf selbst nicht | 4. Die Forderung der Angabe der Beteiligten
Wie unendlich dehnbar M der . an Cine Verständigung:
Begriff der » Vollständigkeit « gen! Diese Forderung gilt nach dem Wortlaut
T . S ; des Gesetzentwurfes auch für Mitglieder von
Die Vereinbarungen der Fird inde Verbänden, und sie wird sich hier besonders
beziehen sich z. B. vielfach a das übel auswirken. Der Ausschreibende hätte zwar
erste Angebot, sondern auch‘ den nach dem Gesetzentwurf nur das Recht auf die
anschließenden Verhandlungeg ıgen Angabe derjenigen Verbandsfirmen, welche sich
Zugeständnisse. Gelten solch gen, an der Ausschreibung beteiligen. Aber diese
die sich an eine ‚Ausschreit Ben, sind bei den meisten Verbänden, bei denen die
noch als Bestandteile der Au Auftragsmeldepflicht nicht üblich ist, vorher
In vielen Verbänden der und nicht bekannt. Es kann doch unmöglich
Apparateindustrie sind sehr Ver- verlangt werden, daß bei jeder Aus-
ständigungen über das Sche: Art schreibung das Verzeichnis aller‘ Ver-
der Preiskalkulationen in j8 beit bandsmitglieder beigefügt wird! Nach
und an Hand von ‚eingehe ıgen dem Gesetzentwurf aber müßte z. B. eine Firma,
und Druckschriften ausgearb Zu die die vom Verein Deutscher Maschinenbau-An-
welchen Konsequenzen wür haus stalten als Richtlinie aufgestellten Preisberech-
mögliche Auffassung führen, Iche nungs- und Zahlungsbedingungen benutzt, die
Unterlagen | mit angegeben fügt rund 2800 dem Verein mittelbar und unmittel-
werden müßten. bar angehörenden Firmen angeben, deren Ver-
Andere Verbände führen n Auf- zeichnis sich zudem durch Ein- und Austritte
klärungen innerhalb der beteilı iber ständig verändert.
die gestellten Preise und Be rch. Esist mehr als überflüssig und kommt
Diese Aufklärung wirkt sicl wach einer drangsalierenden Verfolgung der
aus. Ihr Verschweigen würd den Lieferer und insbesondere der Verbände
Besteller um Geld und Ehre nen. und Kartelle gleich, wenn jeder be-
Nach der Begründung des rfes liebige Ausschreibende über die eben-
ist sogar unter »Verständigun eine falls unbedingt abzulehnende Meldung
in mündlicher oder schriftliche ick- des sachlichen Inhalts der Verstän-
lich getroffene Vereinbarung, ein digungen hinaus auch noch die Angabe
„Verhalten«-zu verstehen; len der Namen der weiteren Beteiligten ver-
erkennen läßt, im beiderseitigen iimvernehmen langen darf.
zu handeln«.‘ Dieses »Verhalten« wäre im Die Forderung, seine Berufsgenossen gleich-
Zweifel also auch meldepflichtig. Was ist aber sam zu verraten und sie den Zwangsmaßnahmen
unter dem Begriff »Verhalten« juristisch über- oder dem vermehrten Drucke der Besteller aus-
haupt zu verstehen? zusetzen, ist auch unmoralisch,