2. Der Völkerbund wolle im gleichen Geiste und mit dem
gleichen Endziel die Vorbereitungen für eine diplomatische
Konferenz für den Entwurf eines internationalen
Abkommens treffen.
? Bei dem Entwurf dieser Vereinbarungen und der
Texte, die der Konferenz vorgelegt werden sollen,
sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
a) Gleiche Behandlung der zugelassenen Ausländer
und der Einheimischen in bezug auf Aufent-]
halts-, Niederlassungsbedingungen und Freizügigkeit;
h) Bedingungen für die Ausübung von Handel,
Gewerbe und allen anderen Betätigungen durch
ausländische Verssonen und Unternehmen;
e) rechtliche Stellung besagter Personen und Unternehmen;
d) steuerliche Stellung besagter Personen und
Unternehmen.
II. Zolltarife
Die Frage der Jolltarife stellt sich von zwei verschiedenen
Seiten dar, je nachdem man sie vom Gesichtspunkt der
Form oder von dem des Inhalts, d. h. der tatsächlichen
Höhe der Einfuhrzölle, betrachtet. Die lettere Seite ist
unmittelbar mit der Frage der Handelsverträge verknüpft
und soll später im Zusammenhang mit dem allqemeinen
Vroblem der Handelsvolitik behandelt werden
Bei der ersten Gruppe von Fragen hat die Konferenz
es einstimmig für wünschenswert erklärt, die Zolltarife
soviel wie möglich zu vereinfachen, und zwar teilweise
dadurch, daß eine unnötige Unterteilung der Tarife
vermieden wird; sie hat die Einführung einer systematischen
Jollnomenklatur vorgeschlagen, deren Gebrauch
zu gegebener Zeit durch Einzelmaßnahmen der Regierungen
sichergestelltt und durch den Abschluß von zweiseitigen
oder kollektiven internationalen Abkommen geregelt
werden soll; sie hat nachdrücklich betont, wie dringend
erforderlich es ist, die Jolltarife durch Abschluß
langfristiger Handelsverträge oder auf andere Weise zu
stabilisieren; sie hat die Richtlinien zur Sicherung größtmöglicher
Gerechtigkeit bei der Anwendung der Zölle angegeben
und die Grundsätze aufgestellt, die für die Jollförmlichkeiten
maßgebend sein sollen; schließlich hat sie
eine möglichst weitgehende Durchführung des Abkommens
vom 31. Dezember 1913, das ein internationales Büro
für Handelsstatisstik vorsieht, empfohlen.
1. Vereinfachung der Zolltarife
Die Konferenz ist der Ansicht, daß die ungeheure Junahme
der Tarifnummern und die übergroße Anzahl
der Unterteilungen der verschiedenen Positionen ~– ein
seit dem Kriege aufgekommener Brauch ~ in vielen Fällen
ein beträchtliches Hindernis für die Entwicklung des internationalen
Handels bedeuten, und daß die Staaten, soweit
möglich, von dieser Praxis Abstand nehmen
sollten; es sollte berücksichtigt werden, welche Schwieria
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