Full text : Völkerbund, Die Weltwirtschaftskonferenz

2. Der Völkerbund wolle im gleichen Geiste und mit dem
gleichen Endziel die Vorbereitungen für eine diplomatische
 Konferenz für den Entwurf eines internationalen
 Abkommens treffen.
? Bei dem Entwurf dieser Vereinbarungen und der
Texte, die der Konferenz vorgelegt werden sollen,
sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
a) Gleiche Behandlung der zugelassenen Ausländer
und der Einheimischen in bezug auf Aufent-]
 halts-, Niederlassungsbedingungen und Freizügigkeit;

h) Bedingungen für die Ausübung von Handel,
Gewerbe und allen anderen Betätigungen durch
ausländische Verssonen und Unternehmen;
e) rechtliche Stellung besagter Personen und Unternehmen;

d) steuerliche Stellung besagter Personen und
Unternehmen.
II. Zolltarife
Die Frage der Jolltarife stellt sich von zwei verschiedenen
Seiten dar, je nachdem man sie vom Gesichtspunkt der
Form oder von dem des Inhalts, d. h. der tatsächlichen
Höhe der Einfuhrzölle, betrachtet. Die lettere Seite ist
unmittelbar mit der Frage der Handelsverträge verknüpft
 und soll später im Zusammenhang mit dem allqemeinen
 Vroblem der Handelsvolitik behandelt werden
Bei der ersten Gruppe von Fragen hat die Konferenz
es einstimmig für wünschenswert erklärt, die Zolltarife
 soviel wie möglich zu vereinfachen, und zwar teilweise
 dadurch, daß eine unnötige Unterteilung der Tarife
vermieden wird; sie hat die Einführung einer systematischen
 Jollnomenklatur vorgeschlagen, deren Gebrauch
zu gegebener Zeit durch Einzelmaßnahmen der Regierungen
 sichergestelltt und durch den Abschluß von zweiseitigen
 oder kollektiven internationalen Abkommen geregelt
 werden soll; sie hat nachdrücklich betont, wie dringend
 erforderlich es ist, die Jolltarife durch Abschluß
langfristiger Handelsverträge oder auf andere Weise zu
stabilisieren; sie hat die Richtlinien zur Sicherung größtmöglicher
 Gerechtigkeit bei der Anwendung der Zölle angegeben
 und die Grundsätze aufgestellt, die für die Jollförmlichkeiten
 maßgebend sein sollen; schließlich hat sie
eine möglichst weitgehende Durchführung des Abkommens
vom 31. Dezember 1913, das ein internationales Büro
für Handelsstatisstik vorsieht, empfohlen.
1. Vereinfachung der Zolltarife
Die Konferenz ist der Ansicht, daß die ungeheure Junahme
 der Tarifnummern und die übergroße Anzahl
der Unterteilungen der verschiedenen Positionen ~– ein
seit dem Kriege aufgekommener Brauch ~ in vielen Fällen
ein beträchtliches Hindernis für die Entwicklung des internationalen
 Handels bedeuten, und daß die Staaten, soweit
 möglich, von dieser Praxis Abstand nehmen
sollten; es sollte berücksichtigt werden, welche Schwieria

Z
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.