Full text: Völkerbund, Die Weltwirtschaftskonferenz

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Eine gleiche Aufforderung wäre zweckmäßig zur Be- 
schleunigung der Inkraftsezung des im Jahre 1923 zu 
Genf abgeschlossenen Abkommens über Zollförmlich- 
keiten?)). Dieses Abkommen ist zwar nicht zum Zwecke 
der Erleichterung des Transportwesens abgeschlossen 
worden; dennoch würde es besonders günstig auf die 
ungehinderte Abwicklung des Verkehrs einwirken. 
Denn jede Vereinfachung der Jollförmlichkeiten ver- 
ringert wiederum die Möglichkeit von Diskriminierun- 
gen, h: pes Handel und dem Transport selbst nach- 
teilg sind. 
Die Anwendung solcher allgemeinen Abkommen reicht 
ohne Zweifel in der Praxis nicht aus, um auf dem Ge- 
biete des Transportwesens -alle Diskriminierungen und 
alle Hindernisse für den internationalen Handel aus- 
zuschalten. In jedem einzelnen Zweige des Transport- 
wesens und in zahlreichen besonderen Fragen ist un- 
mittelbare, dauernde Zusammenarbeit zwischen den 
verantwortlichen Fachleuten in den verschiedenen Län- 
dern erforderlich, und sie erfolgt übrigens auch in zu- 
friedenstellender Weise. Hier seien nur einige wenige 
Beispiele angeführt: Der Internationalen Handels- 
kammer gehören Personen aus den am Transportwesen 
interessierten Handelskreisen an. Der Internationale 
Eisenbahnverband stellt eine ständige Verbindung zwischen 
den europäischen und einigen asiatischen Eisenbahn- 
verwaltungen her, während die Völkerbundorganisation 
für Verkehrswege und Durchgangsverkehr durch ihren 
beratenden Fachausschuß und ihre Sonderausschüsse für 
Bahntransport, Binnenschiffahrt, Häfen- und See- 
schiffahrt und Fuhrverkehr eine Jusammenarbeit ins- 
besondere zwischen amtlichen Regierungskreisen ver- 
mittelt. Diese verschiedenen Stellen stehen untereinander 
und mit den Stromverwaltungen der internationalen 
Flüsse Europas sowie mit den großen internationalen 
Verbänden der an der See- und Luftschiffahrt beteiligten 
Unternehmen in enger Verbindung. 
Es ist nicht möglich, hier alles zu erwähnen, was diese 
verschiedenen Organisationen bereits geleistet haben oder 
zur Zeit leisten, wenngleich diese Leistungen große Be- 
deutung haben für die Beseitigung von Hindernissen und 
von Diskriminierungsmaßnahmen, die den internationalen 
Handel schädigen. Beachtenswert sind jedoch die Be- 
mühungen zur Förderung des Umlaufs an rollendem 
Material und zur Normung der Eisenbahn-Nomenklatur 
mit dem Ziele, die Verhandlungen und den Abschluß 
von Abkommen über die Einführung internationaler 
Eisenbahntarife zu erleichtern. Ahnliche Maßnahmen 
werden auch getroffen, um größtmögliche Jusammen- 
arbeit zwischen den verschiedenen Transportarten zu 
sichern und die Anwendung kombinierter Tarife zu för- 
dern. Beachtung verdient auch die schwierige und be- 
sonders wichtige Aufgabe der Stromverwaltungen, 
Maßnahmen vorzuschlagen zur Erleichterung des 
Grenzverkehrs auf großen internationalen Wasser- 
wegen und zur Vereinfachung der Förmlichkeiten aller 
Art, die die Bewegungsfreiheit der Schiffahrt und die 
volle Ausnutzung der Flußhäfen beeinträchtigen. End- 
lich wird die kommende Allgemeine Konferenz über 
Verkehrsstraßen und Durchgangsverkehr, die im August 
1) Siehe auch II-5: Zollförmlichkeiten.
	        
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