Object : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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1.  Juli  1768  und  17.  März  1769  wurde  verfügt,  daß  demjenigen,  der  das
25.  Lebensjahr  erreicht  hatte,  auf  Antrag  beim  Obervormundsrat  die  Verwaltung ­
  des  eigenen  Vermögens  selbst  übertragen  werden  konnte.  Dienstboten,
Irrsinnige,  Personen,  die  öffentlichen  Unterhalt  im  Spital  oder  Armenhause  genossen, ­
  waren  von  der  Ausübung  des  Siederechtes  ausgeschlossen  und  mußten
dasselbe  dem  Nächsten  im  Stamme  überlassen.  Minderjährige  konnten  des  Genusses ­
  ihres  Siederechtes  nur  dann  teilhaftig  werden,  wenn  der  Vormund  hierzu
die  obrigkeitliche  Erlaubnis  erwirkt  hatte.  Anderseits  verblieb  den  Eltern  die
Nutznießung  der  Siederechte  ihrer  minderjährigen,  also  noch  nicht  25  Jahre
alten  Kinder.  Die  Ausübung  des  Siederechts  stand  ferner  keinem  hallschen
Bürger  zu,  der  nicht  innerhalb  der  Ringmauern  der  Stadt  Hall  und  der  Vorstadt ­
  Unterlimpurg  seinen  Wohnsitz  hatte.  Auch  in  diesem  Fall  ging  das  Siederecht
  auf  den  Nächsten  im  Stamme  über.  Der  Siedeberechtigte  war  verpflichtet,
in  der  Reihenfolge  iin  Jahrgesiede  sein  Siederecht  auszuüben;  im  andern  Falle
ging  das  Gesiede  auf  den  Nächstberechtigten  über.  Mit  Verlust  des;  Gesiedes
und  schwerer  Strafe  war  das  sogenannte  „Verlegen  des  Gesiedes"  bedroht
Darunter  verstand  man,  daß  sich  jemand  wohl  als  Jahrsieder  einschreiben  ließ,
die  praktische  Ausübung  seines  Siederechtes  aber  einem  Andern  gegen  eine  Abfindung ­
  übertrug.  Dagegen  war  es  zulässig,  daß  unter  sich  iin  Stamme  Gleichberechtigte ­
  übereinkamen,  wer  von  ihnen  das  Siederecht  ausüben  sollte.  War
der  Siedeberechtigte  des  Siedegeschäfts  unkundig,  so  hatte  er  nach  der  Haals-Ordnung
  zur  Ausübung  des  Siederechts  einen  gelernten,  sogenannten  „auswendigen ­
  Sieder"  und  einen  „inwendigen  Sieder"  als  „Schaffer"  zu  stellen.
Bedurfte  der  gelernte  Sieder  für  seine  Geschäfte  eines  Gehilfen,  so  war  dieser
aus  der  Reihe  der  Genossen  zu  wählen.  Ebenso  hatte  sich  die  Reichsstadt  Hall
zur  Erfüllung  ihrer  gesetzmäßigen  Siedeanteile  ausschließlich  der  zunftmäßigen,
gelernten  Sieder  zu  bedienen.  Der  Siedeberechtigte  durfte  in  einem  Siedejahr
nicht  mehr  als  zwei  Pfannen  sieden,  gleichviel  ob  ihm  durch  den  Erbanfall  mehr
zustanden.  Die  Zahl  der  zünftigen  Sieder  konnte  begrenzt  werden,  wenn  durch
zu  erheblichen  Andrang  das  Gewerbe  wirtschaftlich  bedroht  erschien.
Von  1775  bis  1800  ließ  die  Sole  zu  Hall  im  Gehalte  gegen  früher  nicht
unbedeutend  nach,  sodaß  eine  Abhilfe  dieses  Zustandes  dringend  geboten  schien.
In  den  1780er  Jahren  wurde  hierauf  von  dem  Markscheider  Rausch  von
Zellerfeld  etwa  8  Fuß  über  der  Salzquelle  ein  Umbruchsstollen  erbaut  und
gleichzeitig  vereinigte  man  die  wilden  Wasser  in  einem  Nebenschachte.  In  der
Tat  erreichte  man  hierdurch,  daß  die  Sole  sich  für  einige  Jahre  auf  5  0 / 0 ,  6  °/ 0
und  7°/o  hielt.  Allein  im  Jahre  1798  erfolgte  ein  Durchbruch  der  wilden
Wasser  unter  der  Sohle  des  Umbruchsstollens,  die  nunmehr  dem  Schacht  zuströmten, ­
  wodurch  der  Solengehalt  bis  auf  3%  fiel.  In  dieser  Not  suchte
man  Hilfe  bei  auswärtigen,  berühmten  Salinisten.  Man  wendete  sich  zuerst
an  den  spanischen  Bergdirektor  Hoppensack,  der  allerdings  mehr  einen  Ruf  im
Erzbergbau  genoß.  Hoppensack  ließ  im  Jahre  1799  und  1800  in  der  Nähe
des  alten  Salzbrunnens  in  der  Stadt  einen  eigenen  Solschacht  auf  45  Fuß  abteufen ­
  und  darin  noch  21  Fuß  weiter  bohren.  Das  Ergebnis  war  zwar  eine
4°Io  starke  Sole;  allein  infolge  Auftretens  wilder  Wasser  mußte  der  Schacht
verlassen  werden  *).  Die  Absicht,  dem  Schacht  eine  wasserdichte  Fassung  zu  geben,

1)  v.  Alberti,  Die  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg  1826,  S.  221.
            
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