Die vorerwähnten Werke Delmenhorst, Eisenach,
Langensalza, Mühlhausen und Glücksbrunn waren die
Werke, in denen wir den Leistungslohn eingeführt hatten,
Delmenhorst war tarifvertraglich nicht gebunden, die vier
anderen Werke waren zwar manteltariflich durch den
Thüringer Bezirkstarif gebunden, lohntariflich dagegen
nicht,
Unsere übrigen Werke sind vorläufig auch noch be-
zirkslohntariflich gebunden; eine Einführung des Leistungs-
lohnes war daher dort bisher nicht möglich,
Um trotz aller Mißerfolge doch noch zum Ziel zu ge-
langen, griff die Gewerkschaft nunmehr zu dem Mittel,
auch diese anderen Werke, mit denen sie also laufende
Tarife hatte und zum Teil erst kürzlich abgeschlossen
hatte, in den Streik zu treiben. Was kümmert die Gewerk-
schaft unserer Zeit ein Vertrag, wenn er ihr nicht für ihre
Zwecke paßt!
Am 25. April mußte die Belegschaft unserer Werke
Altona=-Bahrenfeld, Wilhelmsburg und Hamburg
unter offensichtlichem Kontraktbruch —
trotz bestehenden Tarifvertrags wurden nebenbei 15%
Lohnerhöhung verlangt — in den Streik treten, Nach ein-
heitlichem Plan wurde am gleichen Tage unser ebenfalls
tariıfgebundener Betrieb in
Leipzig
zum Streik kommandiert, — hier mit der Begründung,
den Arbeitgeber zu erdrosseln und in die
Knie zu zwingen, ferner den Leistungslohn zu be-
kämpfen (der in Leipzig gar nicht eingeführt war); nach -
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