Full text: Unser Kampf um den Leistungslohn

tariflich als Mitglied dieses Verbandes gebunden waren und 
trotzdem von dem Gegenkontrahenten, der Gewerkschaft, 
unter Tarifbruch bestreikt wurden, haben sich uns — in 
einem letzten Endes auch für die Allgemeinheit geführten 
Kampf — versagt, Es war u. E., ihre selbstverständliche 
Pflicht, sofort nach Ausbruch des Streiks ultimativ von den 
Gewerkschaften die Beseitigung des tarifbrüchigen Zu- 
standes zu verlangen und bei vergeblicher Aufforderung 
auszusperren, Die Mitglieder des betreffenden Bezirksver- 
bandes haben sich hierzu nicht verstehen können, Sie ver- 
kannten die Tatsache, daß es sich um die Wahrung ihres 
eigenen Bezirkstarifs handelte, an die unsere Werke kraft 
eigenen Rechts gebunden waren, und daß es schon zur 
Wahrung ihrer eigenen Position gegenüber der Gewerkschaft 
erforderlich war, daß der Tarifvertrag nicht als ein Fetzen 
Papier behandelt wurde. Sie verlangten von uns vorherige 
Aussperrung aller Arbeiter, also der Arbeitswilligen in 
unseren bestreikten Betrieben und der Belegschaft in Be- 
trieben, in denen Versuche der Gewerkschaft zur Entfesse- 
lung des Streiks vergeblich gewesen waren und die in ganz 
anderen Bezirken lagen, 
Daß dieser Auffassung, die im übrigen wohl nur vor- 
geschützt war, um eine egoistische Eigeninteressenpolitik 
möglichst zu verdecken, unsererseits nicht Rechnung ge- 
tragen werden konnte, ist selbstverständlich. Die Deduktion 
des Arbeitgeberverbandes ist falsch; in der Konsequenz 
muß sie letzten Endes zum Ausscheiden aller Konzern- 
betriebe (nicht nur unserer Betriebe) aus den Bezirks- 
arbeitgeberverbänden und zu dem Bestreben nach — Kon- 
zerntarifen führen, die schließlich die Existenz der Bezirks- 
verbände und ihrer Tarife unmittelbar bedrohen. 
Wir haben diese Konsequenz nicht zu befürchten. 
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