tariflich als Mitglied dieses Verbandes gebunden waren und
trotzdem von dem Gegenkontrahenten, der Gewerkschaft,
unter Tarifbruch bestreikt wurden, haben sich uns — in
einem letzten Endes auch für die Allgemeinheit geführten
Kampf — versagt, Es war u. E., ihre selbstverständliche
Pflicht, sofort nach Ausbruch des Streiks ultimativ von den
Gewerkschaften die Beseitigung des tarifbrüchigen Zu-
standes zu verlangen und bei vergeblicher Aufforderung
auszusperren, Die Mitglieder des betreffenden Bezirksver-
bandes haben sich hierzu nicht verstehen können, Sie ver-
kannten die Tatsache, daß es sich um die Wahrung ihres
eigenen Bezirkstarifs handelte, an die unsere Werke kraft
eigenen Rechts gebunden waren, und daß es schon zur
Wahrung ihrer eigenen Position gegenüber der Gewerkschaft
erforderlich war, daß der Tarifvertrag nicht als ein Fetzen
Papier behandelt wurde. Sie verlangten von uns vorherige
Aussperrung aller Arbeiter, also der Arbeitswilligen in
unseren bestreikten Betrieben und der Belegschaft in Be-
trieben, in denen Versuche der Gewerkschaft zur Entfesse-
lung des Streiks vergeblich gewesen waren und die in ganz
anderen Bezirken lagen,
Daß dieser Auffassung, die im übrigen wohl nur vor-
geschützt war, um eine egoistische Eigeninteressenpolitik
möglichst zu verdecken, unsererseits nicht Rechnung ge-
tragen werden konnte, ist selbstverständlich. Die Deduktion
des Arbeitgeberverbandes ist falsch; in der Konsequenz
muß sie letzten Endes zum Ausscheiden aller Konzern-
betriebe (nicht nur unserer Betriebe) aus den Bezirks-
arbeitgeberverbänden und zu dem Bestreben nach — Kon-
zerntarifen führen, die schließlich die Existenz der Bezirks-
verbände und ihrer Tarife unmittelbar bedrohen.
Wir haben diese Konsequenz nicht zu befürchten.
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