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Chemnitz-Kappel . . A >
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Wernshausen (die aber im freien Arbeitsmarkt
und durch Wiedereinstellung von Strei-
kenden, soweit sie überhaupt wieder ein-
gestellt werden sollten, mehr als ersetzt
waren, Der Streik war also zu Ende) . .. 5 %
Fulda (das von den Gewerkschaften bei der Be-
arbeitung unserer Betriebe vergessen war . 0 %
Kaiserslautern (am ganzen Streik überhaupt nicht
beteiligt) . . De 0%
Der Leistungslohn, dessen Beseitigung alleiniges
Streikziel war und dessen Ausdehnung auf andere Be-
triebe man seitens der Gewerkschaften in der Zukunft
befürchtete (!!), war lediglich in Delmenhorst, Ei-
senach, Langensalza, Mühlhausen und Glücksbrunn ein-
geführt. Und bei dieser Sachlage ein einheitliches
Verfahren gegen alle oben aufgeführten Betriebe, also auch
gegen Betriebe, in denen ein Streik überhaupt nicht bestand
und nicht bestanden hatte ??, mit dem Ziel des Ab-
schlusses eines Konzerntarifes, der bis dahin nie erörtert,
nie erwähnt war ??; der dem ganzen bisherigen Tarif-
system des Reichsarbeitsministeriums zuwiderlief ?, der
nach dem augenblicklichen Stand der Dinge tatsächlich
wie auch rechtlich unmöglich ist ??
Ein sachlicher Grund für das Vorgehen des
Reichsarbeitsministeriums ist nicht erfindlich.
Da das Reichsarbeitsministerium auf alle Fälle einen
Spruch abgeben wollte, wurde natürlich unser Einwand
„57.