Organisation und ihrem satzungsmäßigen Zweck einen ge-
setzlichen, durch die Reichsverfassung festgelegten An-
spruch darauf haben!
Die Gewerkschaften haben die Verbindlich-
keitserklärung der Schiedssprüche beantragt. Der
Reichsarbeitsminister hat die Verbindlichkeitserklärung
des ersten Schiedsspruches abgelehnt, die übrigen Schieds-
sprüche sind für verbindlich erklärt worden!!!
Wir beschränken uns darauf, diese Tatsache lediglich
zu registrieren!!!
Daß diese Verbindlichkeitserklärung nicht anerkannt
wird, ist selbstverständlich. Wir haben Feststellungsklage
erhoben mit dem Antrage, die Verbindlichkeitserklärung
für nichtig zu erklären,
Im Laufe der letzten beiden Jahre haben wir bereits
zweimal mit ähnlichen Klagen obgesiegt; das bekämpfte
Verfahren war derzeit nicht annähernd so beispiellos wie
das jetzige. Dabei haben wir uns darauf beschränkt, vor-
stehend nur die schlimmsten Verfahrensmängel darzulegen!
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