Full text: Unser Kampf um den Leistungslohn

Organisation und ihrem satzungsmäßigen Zweck einen ge- 
setzlichen, durch die Reichsverfassung festgelegten An- 
spruch darauf haben! 
Die Gewerkschaften haben die Verbindlich- 
keitserklärung der Schiedssprüche beantragt. Der 
Reichsarbeitsminister hat die Verbindlichkeitserklärung 
des ersten Schiedsspruches abgelehnt, die übrigen Schieds- 
sprüche sind für verbindlich erklärt worden!!! 
Wir beschränken uns darauf, diese Tatsache lediglich 
zu registrieren!!! 
Daß diese Verbindlichkeitserklärung nicht anerkannt 
wird, ist selbstverständlich. Wir haben Feststellungsklage 
erhoben mit dem Antrage, die Verbindlichkeitserklärung 
für nichtig zu erklären, 
Im Laufe der letzten beiden Jahre haben wir bereits 
zweimal mit ähnlichen Klagen obgesiegt; das bekämpfte 
Verfahren war derzeit nicht annähernd so beispiellos wie 
das jetzige. Dabei haben wir uns darauf beschränkt, vor- 
stehend nur die schlimmsten Verfahrensmängel darzulegen! 
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