Glücksbrunn und Mühlhausen, wo 100% bezw. 91%
arbeiteten!
Trotz bereits bestehender Manteltarifgebundenheit
wird ein neuer Manteltarif festgesetzt, ferner ein Lohntarif
unter schematischer Anpassung an den Thüringer Bezirks-
tarif, aus dem wir ordnungsgemäß vor Abschluß zur Durch-
führung des allein richtigen Leistungslohnes ausgeschieden
waren.
Am 25. 5. dritter Schiedsspruch — — in
Fortsetzung des einheitlichen Verfahrens gegen alle Kon-
zernbetriebe — — allein gegen Delmenhorst. Diesem ge-
werkschaftstariffreien Werk ist durch den Schiedsspruch
Mantel- und Lohntarif nach bekanntem Gewerkschafts-
schema beschert worden.
Während (!) der Verhandlung schlossen sich der
Metallarbeiterverband und der Zentralverband der Maschi-
nisten und Heizer (für — — 115 streikende Mitglieder)
dem Verfahren an; irgendwelche Vorverhandlungen lagen
nicht vor. Auf ihren Antrag hat Delmenhorst noch einen
zweiten Schiedsspruch, allerdings im besonderen Verfah-
ren, erhalten, dafür waren dann aber auch die Löhne für
die Metallarbeiter schon in dem ersten Schiedsspruch ge-
regelt!
Einer weiteren Kritik wird es nicht bedürfen. Vor-
stehende Tatsachen sprechen für sich selbst.
Erwähnt muß aber noch folgendes werden:
Die Schiedssprüche für Delmenhorst und die vier Thü-
ringer Leistungslohnwerke lassen unberücksichtigt, daß wir
bei Erlaß der Schiedssprüche bereits Leistungslohntarife
mit unseren in den „einzelnen Werken bestehenden
Werksvereinen abgeschlossen hatten,
Das Reichsarbeitsministerium erkennt die Werkvereine
als Tarifvertragspartei nicht an, obwohl sie nach ihrer
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