thumbs: Gesellschaftslehre

Die Familie. 
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also eine rein seelische Bedeutung. Ihr Wert ist abhängig von einem 
ganz bestimmten Trieb und seiner unmittelbaren Dauer. Die tatsächlichen 
Verhältnisse entsprechen dieser Auffassung und Bewertung bekanntlich 
nicht, und so sieht die in Rede stehende Anschauung sich zu einer mehr 
oder weniger tiefgreifenden Kritik an diesen veranlaßt. Tatsächlich ist 
die Ehe ein gesellschaftliches Verhältnis von objektivem Cha- 
rakter. Ein solches aber enthält aus sich heraus komplexe Kräfte in 
sich, die unabhängig von den augenblicklichen rein persönlichen Antrie- 
ben wirken. Ist also einmal eine Ehe oder Familie entstanden, so gehen 
aus der bloßen Tatsache ihrer Existenz Kräfte hervor, die die zugehöri- 
gen Personen miteinander verbinden und sie zusammenhalten unabhän- 
gig davon, ob ein einzelner Trieb dabei Befriedigung findet oder nicht. 
„Ehe ist Ordnung“, sagt einmal eine Gestalt bei Fontane, um sie gegen 
das erotische Verhältnis abzugrenzen. Der Anteil der erotischen Kräfte 
kann dabei jedenfalls in starken Grenzen wechseln. Man kann in dieser 
Beziehung vielleicht zwischen zwei Typen der Ehe unterscheiden: in dem 
einen ist die Liebe die Seele der Ehe, im anderen tritt sie zurück. Im 
einen Fall schöpft die Ehe wesentlich ihre Kraft von innen, im anderen 
Fall hauptsächlich von außen, nämlich aus den objektiven Mächten der 
Situation. Eine Gemeinschaft ist sie in beiden Fällen; und in beiden 
Fällen erstreckt diese sich auf die meisten Lebensgebiete; nur tritt im 
einen Fall eine tiefgehende erotische Gemeinschaft als dominierender 
Teil hinzu. Man mag beide Typen als Neigungs- und Situationsehe un- 
terscheiden. Im legteren Fall beruht sie auf einem durchaus reaktiven 
Verhalten, das eben durch die Situation bestimmt ist, während im erste- 
ren ein starker Einschlag von spontaner Aktivität hinzutritt. 
Nach ihrem logischen Fehler verwandt mit der eben abgewiesenen ist die be- 
kannte populäre Anschauung von der mystischen Kraft des Blutes als der 
Grundlage der Familiengesinnung, insbesondere der Elternliebe: auch hier wird ein 
breiter Tatsachenkomplex auf eine einzige Ursache zurückgeführt, nämlich den Zu- 
sammenhang der Zeugung und Geburt, die hier noch dazu physiologischer Art sein 
soll. Für die Mutterschaft ist freilich ein solcher Kausalnexus nicht zu bestreiten, 
wenigstens in der Form, daß die Geburt auslösend auf den Pflegetrieb und damit auf 
seelische Verknüpfungen wirkt; für die Vaterschaft wird sie durch die bekannte 
Gleichgültigkeit des unehelichen Vaters gegen seine Nachkommen widerlegt. Von 
der anderen Seite widersprechen ihr die Pflegeverwandtschaft und Adoption, die ohne 
physiologische Grundlage die gleichen Wirkungen hervorrufen. Das Entscheidende ist 
uatürlich die Tatsache der Lebensgemeinschaft als ein System fortgesetter Wechsel- 
wirkungen (bei dem freilich die physiologischen Beziehungen der Sexualität und der 
Reproduktion eine besonders günstige Resonanz schaffen): in dem Maße, in dem sie 
zurücktritt oder fehlt, kühlt sich auch die Familiengesinnung ab oder bleibt sie aus; 
soweit sie sich doch regt, wird an assoziativ vermittelte Gefühlsübertragung zu denken 
sein. Der Familiensinn gleicht in dieser Beziehung dem Stammesbewußtsein oder 
Nationalsinn; beide sind als Folgen enger Gemeinschaftsverhältnisse rational erklär- 
Vierkandt. Gesellschaf‘slehre. 
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