vernichteten notwendig die Dinge, die die Arbeiter durch
sie zu erreichen suchten – Güter und Freiheit (VI, 1).
Das wahre Heilmittel für die ungerechte und ungleiche
Güterverteilung der modernen Zivilisation und für alle
die übel, die daraus entsprängen, sei:
„Wir müssen den Grund und Boden zu m
Gemeingut machen.“ (VI, 2.).
(F' folgt eine meisterhafte Schilderung der Ungerech-
tigkeiten, zu denen die Anerkennung des individuellen
Rechts auf Grund und Boden führe:
„Hat der erstankommende bei einem Festmahl das Recht,
alle Stühle umzuwenden und zu beanspruchen, daß keiner der
anderen Gäste am Mahle teilnehme, als bis sie sich mit ihm
verständigt haben? Erwirbt der Mann, der im Theater zu-
erst sein Billet abgibt und hineingeht, durch seine Priorität
das Recht, nun die Türen zu schließen und die Vorstellung für
sich allein vor sich gehen zu lassen? Erlangt der erste Passa-
gier, der einen Eisenbahnwagen betritt, das Recht, sein Ge-
päck über alle Site auszubreiten und die nach ihm kommen-
den Passagiere dadurch zum stehen zu zwingen?“ (VII, 1.)
Die Anerkennung des individuellen Rechts auf Grund
und Boden komme in ihrer äußersten Konsequenz zu der
offenbaren Absurdität, daß irgend jemand, der die indi-
viduellen Rechte auf den Grund und Boden eines Landes
in sich zu vereinen vermöchte, alle übrigen Einwohner da-
raus vertreiben könnte, und wenn er diese Rechte auf der
ganzen Erdoberfläche in sich zu vereinen vermöchte, so
würde er allein von allen Bewohnern der Erde das Recht
haben zu leben (VII, 1). Das schließliche Resultat des
Privateigentums an Grund und Boden sei die Sklaverei
der Arbeiter (VII, 2) und sei ein ganz ähnliches Unrecht
wie der Sklavenbesitz (VII, 3).
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