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Keine von ihnen hat an Größe und Bedeutung die Eindeichung
der Beemster (7174) und Schermer (4828 ha) erreicht. Auch an der
friesischen Küste hat man dem Wattenmeer im Laufe der Zeit
einiges Land abgewonnen; insbesondere ist zu nennen die Ein-
deichung des Biltlandes nördlich Leeuwarden; sie fällt aber noch
in die habsburgische Zeit (1505—1508)!). Außerdem sind im 18.
und 19. Jahrhundert sowohl hier als auch an anderen Stellen der
Nordküste Frieslands eine Reihe von Eindeichungen erfolgt, die
namentlich am Dollart.3147 ha betrugen?).
Ganz anders vollzog sich der Landgewinn in
den Moor- und Heidegegenden. Hier gab es Strecken
Landes, wo in merkwürdigem Kontrast Trockenheit und Wasser,
Wüste und Fruchtbarkeit eng beieinander lagen und wo gerade
dadurch den Menschen die Notwendigkeit, durch eigene Arbeit
weiteren bebauungsfähigen Boden zu beschaffen, sich aufdrängen
mußte?). Wenn diese Landgewinne in der Zeit vom 16. bis 18.
Jahrhundert recht langsame Fortschritte machten und dadurch
der Volks- und Landwirtschaft zunächst nur geringen Gewinn
einbrachten, so hat das an verschiedenen Ursachen gelegen. In
erster Linie an dem vielfach noch bestehenden Gemeineigentum
an den Ödländereien, die meistens in den Händen der Markgenossen-
schaften sich befanden. Nur vereinzelt und nicht immer auf recht-
mäßigem Wege sind solche den Markgenossenschaften gehörige Öd-
ländereien urbar gemacht worden. Sodann aber mangelte es für
eine großartige Urbarmachung auch an den dafür erforderlichen
Kenntnissen; die alten Erfahrungen, auf denen die Landwirtschaft
noch beruhte, reichten für solche Kulturwerke nicht aus. Ferner
fehlte es vielfach auch an Arbeitern für die Moorkultur*). Ein
großes Hindernis für eine fortgeschrittene Unternehmung war
sodann der Mangel an Dünger; für seine Anfuhr aus den
Städten nach den Heiden genügten die Verkehrsmittel nicht. End-
lich sahen auch die städtischen Kapitalisten in der Umwandlung
der Heiden zu Kulturland kein gewinnreiches Objekt; weit locken-
der erschien die Trockenlegung am Meere, und das war sie zweifellos,
ı) Blink, Nederland, II, 323 ff.; Blink, Geschiedenis, II, 136 ff.
2?) Blink, Geschiedenis, II, 138 ff.
3) Hogendorp, V, 268;
4 Hogendorp, V, 274f.