socialdemokratische Antrag Fritschc ging dahin: „die regelmäßige Lohnarbeit an Sonn-
und Festlagen ist verboten; ausgenommen hiervon ist die Lohnarbeit bei Verkehrsanstalten,
Gastwirthschasten aller Art, öffentlichen Erholungs- und Vergnügungs-Anstalten und bei
dem Handel mit Lebensmitteln." Der Bundes-Commissar Dr. Michaelis führte acw,
es müßte eine eingehende Kenntniß der Fabrications weife tu den ve»
fchiedenen Zweigen der Industrie vorausgehen, ehe man die Sonntagsfrage mit gefctj'
lichen Vorboten behandele.
Im Jahre 1878 wurde der Antrag der Commission: daß es den Gewerbetreibende»
untersagt fein solle, in F a b r i k e n und bei Bauten Arbeiter an Sonn- und Festtage»
zu beschäftigen, in zweiter Lesung vom Plenum des Reichstags angenommen-
Leider - Dank der Rührigkeit der Liberalen und der Lässigkeit der Freunde des Antrage
(Centrum und Conservative») — fiel der Antrag in dritter Lesung mit 132 gegen 1'
Stimmen. . rt
Im Jahre 1882 nahmen sämmtliche Redner der Conservativen und Socialdemokrat
zu der Interpellation von Hertling und Genossen eine durchaus zustim
mende Stellung ein, und die Redner des Centrums und der Conservativen stellte»
ausdrücklich die Sonntagsruhe in den Vordergrund der Forderungen. . j
Im Jahre 1888 beschäftigte sich die Petitions-Commission des preußischen Abgeorv
netenhauses eingehend mit der Petition des „Volkswirthschastlichen Vereins für Rheinland ,
und erklärte der Vertreter des Ministeriums des Innern, Geheimer Ober-Regierungsr»>
von Kehler: daß der evangelische Oberkirchenrath eine Reihe von Klage
und Wünschen in ganz derselben Richtung ausgesprochen hätte, daß der Minister W
Innern „hieraus Anlaß genommen habe, mittels Circularverfügung an sämmtliche Rş
rungsbehörden der Monarchie vom 25. Januar 1883 die bezüglichen Wünsche und Antrag
zum Gegenstand einer näheren Erörterung zu machen". Von den geforderten Berichten W
Regierungsbehörden sei erst ein kleiner Theil eingegangen; die Regierung müsse sich daye
eine weitere Beschlußnahme über etwa zu treffende Anordnungen vorbehalten. - Diesel»
Petition kam im Jahre 1884 in der Commission und im Plenum zur Verhandlung>
der Herr Regierungs-Commissar von den Brinken erklärte weiter, daß die „nähe^
Ausbildung" der bestehenden Verordnungen zum Gegenstand specieller Erörterungen »e
königlichen Staatsregierung gemacht sei, welche zur Zeit noch nicht ihren Abschluß ş
funden haben". Die Petition wurde gemäß Antrag des Referenten (Abg. Hitze) in Co>»'
mission wie P len um der Regierung „zur Berücksichtigung " überwiesen.
Im Jahre 1885 kam dann die Frage iin deutschen Reichstage von neuem zu ctlt '
gehender Erörterung, deren Verlauf und Ergebniß wir bereits (s. oben „Arbeitcrsch"»'
Anträge im deutschen Reichstage", S. 1 —16) geschildert haben.
„Regel" und „Ausnahmen".
Der „Tag des Herrn" — des „Arbeiters Ruhetag" ist bereits auf
Sinai eingesetzt, und als ein wesentlicher Bestandtheil des Offenbarung^
Glaubens heilig gehalten worden. Der christliche Sonntag hat mit ^
Kirche selbst die Anstürme des Unglaubens und der Revolutionen owe
Jahrhunderte bestanden und überdauert. Männer aller Berufe und Partes
richtungen, Gläubige wie Ungläubige, sind einig in seinem Lobe, ^
so wird auch heute die Berechtigung der Sonntagsruhe kaum mehr ^
gezweifelt. Auch das Recht und die Zweckmäßigkeit gesetz ge be risch e
Regelung kann kaum principiell mehr Zweifel gezogen werden, nachde"