Vorwort.
Der hier vorgelegte Entwurf eines Beamtengesetzes ist auf
Anregung des Vorstandes des Allgemeinen Deutschen Beamten-
bundes enlstanden. Bei der Ausarbeitung wurden, wie billig und
selbstverständlich, alle irgendwie zugänglichen Unterlagen an Ge-
setzen und Vorschlägen benutzt; die Bearbeiter sind aber auch nicht
davor zurückgeschreckt, neue Wege einzuschlagen. Angestrebt wurde
möglichste Kürze, streng geschlossener Aufbau des Ganzen und
leichte Verständlichkeit der Bestimmungen, denen jedoch die Form
des Rechtssaßes gewahrt werden mußte und nicht die der Er-
läuterung gegeben werden konnte. Die Rollenverteilung zwischen
den Bearbeitern war die, daß im wesentlichen die in der Beamten-
und Arbeitnehmerbewegung stehenden Mitarbeiter Seidel und Dr.
Völter die politischen Leitgedanken lieferten, während Universitäts-
professor Dr. Lutz Richter, seiner Einstellung als Wissenschaftler ent-
sprechend, sich die rechtstechnische Ausprägung angelegen sein ließ.
Das bedeutet nicht, daß über den sachlichen Gehalt des Entwurfes
nicht zwischen allen Bearbeitern grundsätzliches Einverständnis
bestünde; andererseits mußte in Einzelfragen zwischen ihren An-
schauungen ein Ausgleich gefunden werden. Im einzelnen wurde
der Rohentwurf zum fünften Hauptabschnitt (Beamtenvertretun-
gen) von Seidel, der zum siebenten Hauptabschnitt (Dienstzucht)
von Dr. Völter aufgestellt, während die übrigen Teile nach grund-
legender Aussprache von Universitätsprofessor Dr. Lutz Richter be-
arbeitet wurden. Diese Rohentwürfe bildeten den Gegensstand
gemeinsamer Beratungen. Der so zustande gekommene Entwurf
bekam die vorliegende Gestalt durch die Aenderungen, die ein zu
diesem Zweck vom Allgemeinen Deutschen Beamtenbund ein-
geseßter Fachausschuß vornahm.
B er lin, März 1926.