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- In der freiwilligen Krankenversicherung spielen die
© Mindest- und Höchstaltersgrenzen eine andere Rolle.
N So bedeutet im belgischen Hilfskassengesetz die Mindest-N
altersgrenze von 18 Jahren, dass eine Person unter
18 Jahren, die nicht für volljährig erklärt wurde, die
Mitgliedschaft bei einer anerkannten Hilfskasse nur mit
; Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erlangen kann.
Eine Höchstaltersgrenze von 40 Jahren für die Bewerbung
um die Mitgliedschaft kann durch die Satzung der
Krankenkasse nach dem dänischen Gesetz vorgesehen
werden; sie mag gegebenenfalls einen Nachteil bedeuten,
trägt aber dazu bei, dass der freiwillige Beitritt zur
Krankenkasse rechtzeitig erfolgt.
Aus diesen wenigen Beispielen dürfte hervorgehen,
' dass es sich empfiehlt, die Meinungen der Regierungen
der Mitgliedstaaten über etwa vorzusehende Mindest- und
Höchstaltersgrenzen kennen zu lernen.
Familienangehörige des Arbeitgebers. — Nach den
! meisten obligatorischen Krankenversicherungsgesetzen begründet
auch entgeltliche Beschäftigung eines Ehegätten
durch den anderen keine Versicherungspflicht. Die Versicherungsfreiheit
des Ehegatten gründet sich auf, die
familienrechtliche Unterhaltungspflicht des als Arbeitgeber
aufscheinenden anderen Ehegatten. Die. Versicherungsfreiheit
des Ehegatten ist festgelegt im deutschen,
britischen, österreichischen sowie in anderen Gesetzen.
Für die Versicherungsfreiheit der im Betriebe: oder in
der Hauswirtschaft des Arbeitgebers Lohnarbeit verrichtenden
Kinder und sonstigen Familienangehörigen kommt
den für die Versicherungsfreiheit des Ehegatten massgebenden
Gründe weit geringere Bedeutung zu. Die
positiven, Lösungen weichen erheblich von einander ab.
Nach britischem und norwegischem Recht sind für Rechnung
ihrer Eltern entgeltlich arbeitende, ausserhalb deren
Hausgemeinschaft lebende Kinder versicherungspflichtig.