EINLEITUNG.
In seiner vom 28. bis 80. Januar 1926 in Genf statt-
gehabten 30. Tagung hat der Verwaltungsrat des Interna-
tionalen Arbeitsamtes die Krankenversicherung auf die
Tagesordnung der zehnten Hauptversammlung der Inter-
nationalen Arbeitskonferenz gesetzt.
Die Gründe dieses Beschlusses sind einleuchtend.
Seit ihrer Schaffung behielt die Internationale Arbeits-
organisation die Probleme der Sozialversicherung im
Auge. Die ersten Hauptversammlungen der Arbeits-
konferenz hatten sich bereits mit Einzelfragen der Sozial-
versicherung befasst —. die Übereinkommensentwürfe
betreffend die Arbeitslosigkeit, die Beschäftigung von
Frauen vor und nach der Niederkunft, die Gewährung
einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von
Schiffbruch, die Entschädigung der Landarbeiter bei
Betriebsunfällen legen hievon Zeugnis ab. Die siebente,
in Genf im Jahr 1925 stattgehabte Hauptversammlung
nahm sodann Übereinkommensentwürfe betreffend die
Entschädigung von Betriebsunfällen und gewerblichen
Berufskrankheiten an. Diese Hauptversammlung fasste
nach Prüfung und Erörterung eines vom Internationalen
Arbeitsamt über die Grundprobleme der Sozialversicherung
erstatteten Berichtes eine Resolution, worin sie die der
überwiegenden Mehrheit der Sozialversicherungsgesetze
gemeinsamen Grundzüge festgestellt, Richtlinien für die
weitere Tätigkeit des Internationalen Arbeitsamtes auf
dem Gebiete der Sozialversicherung erteilt und schliesslich
mit Stimmeneinhelligkeit den Wunsch ausgedrückt hat,