Full text: Die Krankenversicherung

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die Krankenversicherung möge den Verhandlungsgegen- 
stand einer der nächsten Hauptversammlungen, womöglich 
jener vom Jahr 1927, bilden. 
Diesen Wunsch hat sich der Verwaltungsrat zu eigen 
gemacht als er die Krankenversicherung auf die Tages- 
ordnung der zehnten Hauptversammlung setzte. Er 
vermochte dies umso mehr zu tun, als ihm die Frage der 
Krankenversicherung zu einer endgültigen Beschluss- 
fassung durch die Hauptversammlung vom Jahr 1927 
reif erschien. 
Der Verwaltungsrat hat es sich zur Gepflogenheit 
gemacht, anlässlich der Festsetzung der Tagesordnung 
der Hauptversammlungen gewisse Sicherheiten für deren 
glatte Erledigung zu fordern. Sie schienen ihm gegeben. 
Das Internationale Arbeitsamt hat seit Ende 1923 die 
einschlägigen Vorarbeiten weit genug geführt, um der 
Hauntversammlung vom Jahr 1927 einen eingehenden 
Bericht über den Stand der Gesetzgebung und die Durch- 
führungsergebnisse der Krankenversicherung vorlegen zu 
können. Die Hauptversammlung wird in voller Kenntnis 
von Sollen und Sein auf dem Gebiete der Krankenver- 
sicherung Beschlüsse fassen. 
Andererseits konnte der Verwaltungsrat von der 
Tatsache ausgehen, dass die Krankenversicherung in 
einer stets wachsenden Anzahl von Industriestaaten zum 
wesentlichen Bestandteil der Arbeitsgesetzgebung wird. 
Die Krankenversicherungsgesetze weisen trotz Verschieden- 
heiten im Einzelnen eine genügende Anzahl gemeinsamer 
Grundregeln auf; der Versuch einer internationalen 
Regelung erscheint erfolgversprechend. Die seit Jahr- 
zehnten mit Millionen Versicherter gemachten Erfahrungen 
sind ausreichend, um auf festem Boden weiter zu bauen. 
Die Krankenversicherung erfordert die Schaffung eines 
Netzes won Versicherungsträgern, die in beständiger 
Fühlung mit den Versicherten sind. Sie kann ihre Orts- 
stellen anderen Zweigen der Sozialversicherung zur Rei-
	        
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