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die Krankenversicherung möge den Verhandlungsgegen-
stand einer der nächsten Hauptversammlungen, womöglich
jener vom Jahr 1927, bilden.
Diesen Wunsch hat sich der Verwaltungsrat zu eigen
gemacht als er die Krankenversicherung auf die Tages-
ordnung der zehnten Hauptversammlung setzte. Er
vermochte dies umso mehr zu tun, als ihm die Frage der
Krankenversicherung zu einer endgültigen Beschluss-
fassung durch die Hauptversammlung vom Jahr 1927
reif erschien.
Der Verwaltungsrat hat es sich zur Gepflogenheit
gemacht, anlässlich der Festsetzung der Tagesordnung
der Hauptversammlungen gewisse Sicherheiten für deren
glatte Erledigung zu fordern. Sie schienen ihm gegeben.
Das Internationale Arbeitsamt hat seit Ende 1923 die
einschlägigen Vorarbeiten weit genug geführt, um der
Hauntversammlung vom Jahr 1927 einen eingehenden
Bericht über den Stand der Gesetzgebung und die Durch-
führungsergebnisse der Krankenversicherung vorlegen zu
können. Die Hauptversammlung wird in voller Kenntnis
von Sollen und Sein auf dem Gebiete der Krankenver-
sicherung Beschlüsse fassen.
Andererseits konnte der Verwaltungsrat von der
Tatsache ausgehen, dass die Krankenversicherung in
einer stets wachsenden Anzahl von Industriestaaten zum
wesentlichen Bestandteil der Arbeitsgesetzgebung wird.
Die Krankenversicherungsgesetze weisen trotz Verschieden-
heiten im Einzelnen eine genügende Anzahl gemeinsamer
Grundregeln auf; der Versuch einer internationalen
Regelung erscheint erfolgversprechend. Die seit Jahr-
zehnten mit Millionen Versicherter gemachten Erfahrungen
sind ausreichend, um auf festem Boden weiter zu bauen.
Die Krankenversicherung erfordert die Schaffung eines
Netzes won Versicherungsträgern, die in beständiger
Fühlung mit den Versicherten sind. Sie kann ihre Orts-
stellen anderen Zweigen der Sozialversicherung zur Rei-