Full text: Die deutsche Elektrizitäts-Versorgung

Irgendwelche Schlüsse bezüglich der konzernmäßigen Erfafsung der Elektrizitätswerke 
dürfen aus diesen Zahlen, die sich aus dem verbandsmäßigen Zusammenschluß innerhalb 
der Vereinigung der Elektrizitätswerke und der Interessengemeinschaft kommunaler Elek- 
trizitätswerke ergeben, nicht gezogen worden. 
In der deutschen Elektrizitätswirtschaft können 28 Konzerne beobachtet werden, die 
sich in privatwirtschaftliche, gemischtwirtschaftliche, kommunale und staatliche Unternehmungen 
(Konzerne) gliedern. Dabei bleibt zunächst der preußische und bayerische Staat als Unter- 
nehmer auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft unberücksichtigt, weil der Besitz und 
die Beteiligungen von Preußen und Bayern an Elektrizitätsunternehmungen zurzeit noch 
nicht der Kontrolle besonderer Dach- oder Holdinggesellschaften unterstellt sind. Es kann 
aber hier schon darauf hingewiesen werden, daß der Gedanke der Errichtung von Dach- 
beziehungsweise Holdinggesellschaften zum Zweck der konzernmäßigen Zusammenfassung 
staatlicher Unternehmungen und Beteiligungen mehr und mehr in den Vordergrund tritt. 
Im preußischen Handelsministerium ist bereits ein Gesetzentwurf fertiggestellt worden, 
der „aus staatspolitischen, betriebs- und finanzwirtschaftlichen Gründen“ eine Zusammen- 
fassung der elektrowirtschaftlichen Unternehmungen und Beteiligungen des preußischen 
Staates in eine Aktiengesellschaft (Holdinggessellschaft) vorsieht. Nach dem Entwurf wird 
das Staatsministerium zu einem Zusammenschluß des Großkraftwerks Hannover A. G., 
der Preußischen Kraftwerke Oberweser A. G. und des Großkraftwerks Main-Weser in 
Kassel ermächtigt, und zwar soll der Zusammenschluß in der Weise durchgeführt werden, 
daß sämtliche Aktien der als A. G. zu betreibenden Unternehmungen Eigentum des Staates 
sein müssen und daß ferner der A. G. die gesamten Beteiligungen des preußischen Staates 
an elektrowirtschaftlichen Unternehmungen gegen Aktien der neuen Gesellschaft zu über- 
tragen sind. Die Gessellschaft soll aus technischen Gründen ihren Sitz in Berlin haben, 
während die ehemals selbständigen Verwaltungen der vereinigten Unternehmungen als 
örtliche Betriebsdirektionen bestehen bleiben. Die Beteiligungen, die von der neuen Aktien- 
gesellschaft übernommen werden sollen, sind das Ostpreußenwerk A.G. in Königsberg, 
das Ueberlandwerk Oberschlesien A. G. in Neisse, die Rhein-Main-Donau A. G. in München, 
der Kommunale Elektrizitätsverband Westfalen-Rheinland G. m. b. H. in Hagen, die 
Norddeutschen Kraftwerke A. G. in Hamburg (Siemens elektrische Betriebe), das Rheinisch- 
Westfälische Elektrizitätswerk A.G. in Essen, die Braunkohlenindustrie A. G. „Zukunft“ 
in Weißweiler, die Lahnkraftwerke A. G. in Limburg, die Vereinigten Elektrizitätswerke 
Westfalen G. m. b. H. in Dortmund, die Hessen-Nassauische Ueberlandzentrale G. m. b. H. 
in Ober-Scheld, das Großkraftwerk Erfurt A. G. in Erfurt und die Ueberlandwerke und 
Straßenbahnen Hannover A. G., deren Altien sich bereits im Besit, des Großkraftwerks 
Hannover befinden. 
Konzerne und Holdinggesellschaften 
a) Privatwirtschaftliche Unternehmungen: 
Elektrizitäts A. G. vorm. Schuckert & Co., Nürnberg 
Continentale Gesellschaft für elektrische Unternehmungen, Nürnberg 
Rheinische Elektrizitäts A. G., Mannheim 
Elektrische Licht- und Kraftanlagen A. G., Berlin 
Schweizer Gesellschast für elektrische Industrie, Basel 
Elektrizitäts-Lieferungs-Gesellschaft A. G., Berlin 
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