Full text: Gesellschaftslehre

Gentilizismus und Individualismus. 
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Betrachtung auf den gentilizistischen Typus, weil dieser uns weniger ver- 
raut ist. 
2. Wir beginnen mit dem wirtschaftlichen Gebiet. Euro- 
päische Kaufleute haben bei den Naturvölkern einen gewissen Kollekti- 
vismus des Besiges stets als das größte Hindernis für das Eindringen des 
europäischen Erwerbsgeistes bei den Eingeborenen empfunden: was der 
einzelne im Geschäftsleben verdient, muß er alsbald seinen Angehörigen 
in der einen oder anderen Form wieder abgeben. Ehe dieser Gruppen- 
geist nicht zerschlagen sei, könne der europäische Kapitalismus nicht 
seinen Einzug halten, wie denn-dieser in der Tat auf dem reinsten In- 
lividualismus aufgebaut ist. Freilich handelt es sich hierbei nicht immer 
um Gruppeneigentum, sondern vielfach um ein bloßes von Sitte und Her- 
kommen gefordertes Abgeben des persönlichen Eigentums an die minder 
Glücklichen, wie es im primitiven Wirtschaftsleben überhaupt weit ver- 
breitet ist. Vor dieser legteren Eigentümlichkeit tritt sogar das Gruppen- 
eigentum zurück. Das Wirtschaftsleben ist im allgemeinen nicht auf ihm 
aufgebaut, sondern auf dem Prinzip der solidarischen Hilfsbereitschaft 
($ 32,2), die gerade soweit reicht, als die Betroffenen dadurch zu einer 
größeren Leistungsfähigkeit gelangen. So wird beim Hackbau Wald- 
boden gemeinschaftlich von der männlichen Jugend des Dorfes gerodet; 
die Bestellung der Felder dagegen ist lediglich Sache der Frauen inner- 
halb der einzelnen Familien. Auch Jagd, Fischfang und das Sammeln 
von Nahrungsmitteln sind, auch wenn kollektiv vollzogen, keine Grup- 
penangelegenheit, bei der das Ergebnis Eigentum des Ganzen wäre; es 
handelt sich höchstens um ein gemeinsames Erwerben von persönlichem 
Figentum. Das letztere ist dann freilich in weitgehendem Maße wieder 
mit der Pflicht des Abgebens an weniger Erfolgreiche behaftet. Be- 
zeichnenderweise ist diese Pflicht aber auf die Fleischnahrung beschränkt, 
bei der die ruckweise eingehenden großen Mengen auf die Weise besser 
ausgenußt werden, während die gleichmäßig fließende vegetabilische 
Nahrung von ihrem Eigentümer im allgemeinen nicht weitergegeben wird. 
Dagegen ist das Muschelgeld in Melanesien vielfach Eigentum der Sippe 
und wird von deren Häuptling nur verwaltet. Größere Ausgaben wie der 
Kauf einer Frau können bei dieser Konzentration leichter bewältigt wer- 
den als bei einer Verteilung des Besiges über die Einzelnen‘). 
Allgemein entsprechen die Eigentumsverhältnisse der Naturvölker 
nicht der bekannten älteren Lehre vom Urkommunismus. Waffen, Werk- 
zeuge und ähnliche Geräte sind überall Eigentum des Einzelnen, der sie 
L) Vgl. Neuhauß, Deutsch-Neu-Guinea, III, 91. Die einschlägige Stelle ist oben 
5.376 in einem andern Zusammenhang wörtlich angeführt.
	        
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