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Zweites Buch, Cap. 6.
leben müssen. Die nicht abgeschlossene Gruppe der Herrschen-
den herrscht gleichsam über unpersönliche, weil fortwährend
wechselnde, Knechte. Alles Privatcapital giebt in erster Linie
Kaufkraft gegenüber dem ganzen Markt. Die Geldwirthschaft
ersetzt das Recht der Begünstigten auf bestimmte Dienstlei-
stungen und Naturalien durch eine nicht qualitativ, sondern
nur quantitativ bestimmte Macht über Alles, was einen Preis
hat. Sie giebt eine sozusagen fortwährend in der Schwebe
gehaltene Consumtionsfähigkeit. Alles Privatcapital behält
etwas von der Natur des Geldes, es giebt eine auch stets in
Schwebe gehaltene, nur quantitativ und im Vergleich mit An-
deren gemessene Herrschaft über den Arbeitsmarkt.
Diese neue Macht erwächst nicht durch organisirte syste-
matische That eines bestimmten schon abgegrenzten Standes,
Sie erwächst durch erfolgreiche isolirte Anstrengungen Ein-
zelner, die über die alten Ordnungen hinausstreben.
Im Laufe der Zeit finden sich die herrschenden Capita-
listen allerdings zu gemeinsamer Vertretung ihrer eigenthüm-
lichen Interessen namentlich. gegenüber dem Grossgrundbesitz
zusammen. Sie bleiben aber eine Gruppe von Individuen,
die unter sich und mit Anderen lediglich durch das Privat-
recht zusammenhängen und Beziehungen haben wollen. Sie
haben die Staatsgewalt namentlich unter dem Mercantilsystem
gerne für sich benutzt; aber der Staat war nur ihr Diener
und weder sie noch die Staatsgewalt dachten daran, der neuen
Macht in der örganischen Gliederung des staatlichen Volkes
Rechte und Pflichten zugleich zuzuweisen.
Die grossen Grundherrn haben ihrer Zeit die sociale Ord-
nung der alten Bauerngemeinden aufgelöst, sie haben aber
zugleich staatliche Pflichten übernommen, und wenn sie diese
auf dem Continent über dem Streben nach Vergrösserung und
Befestigung ihrer Macht vielfach vergassen, so sind sie in
England ein Stand wirklicher Staatsdiener geworden und ge-
blieben. Sie waren nicht eine Oligarchie, sondern eine wahre
Aristokratie.
Dagegen denkt das erstarkende Capital nur an Auflösung
alter öffentlich rechtlicher Ordnungen: es löst das Handwerk