Object : Finanzwissenschaft

5. Buch: Der Staatskredit.
besser wissen, zu welchen Bedingungen, in welchem Zeitpunkte
Anlehen zu kontrahieren sind. Die Banken bieten Garantie für
je Herbeischaffung der nötigen Summen usw. Freilich kann vom
eutigen Staate nicht behauptet werden, daß er nicht in der Lage
wäre, die Verhältnisse des Geldmarktes zu kennen; der heutige
Staat hat ja so bedeutende finanzielle Funktionen, ist so sehr in
das Kreditleben verwoben, steht in so naher Beziehung zur Notenank,
 zu den anderen großen Banken, daß -auch die Staatsorgane
die Gestaltungen des Geldmarktes genau kennen müssen. Gegenüber
 schwachkreditierten Staaten kann es überdies vorkommen, daß
je Banken ihren Verpflichtungen nicht nachkommen werden.
enn die Banken auf die Plazierung des Anlehens nicht rechnen
önnen, so werden sie oft nur einen Teil des Anlehens fest übernehmen,
 den anderen Teil nur, wenn sie es in ihrem Interesse
finden (Option). Manchmal ist wohl die Option unbedingt. Wenn
sie bedingt ist, dann bedingen die. Kreditoren, daß die Übernahme
nur dann erfolgt, wenn die Titres zu einem gewissen Kurs abzustoßen
 sind oder wird festgesetzt, um wieviel der Übernahmekurs
unter dem Marktkurs bleibt.
Die Vorteile der öffentlichen Subskriptionen, der sogenannten
Volksanlehen, bestehen namentlich in folgendem: a) Der Staat erpart
 die Kosten oder wenigstens einen Teil der Kosten — wenn
doch zur Popularisierung des Anlehens der entwickelte Bankapparat
 in Anspruch genommen wird, wie dies bei den Kriegsanlehen
 geschah —, welche die Inanspruchnahme der Banken verursacht.
 b) Das Publikum gelangt zu einem geringeren Preise in
den Besitz der Staatstitres, als wenn dieselben von den Banken geauft
 werden müssen. c) Das Anlehen wird sogleich plaziert, denn
es kommt sogleich in die Hände jener, die dasselbe zur Kapitalsanlage
 benutzen wollen. Es belastet also nicht den Geldmarkt,
während die Bankanlehen langsamer plaziert werden, das Börsenspiel
 anfachen; oft werden dieselben von den Banken in einem
solchen Momente auf den Markt geworfen, wenn der Staat an die
usgabe eines neuen Anlehens schreitet, wodurch natürlich dessen
reis zugunsten der Banken gedrückt wird. d) Die Teilnahme des
roßen Publikums bietet der Öffentlichkeit Gelegenheit zu jenen
Zwecken Stellung zu nehmen, für deren Verwirklichung die Anlehen
 in Anspruch genommen werden; billigt die öffentliche Meinung
 durch eine große Beteiligung die Absichten der Regierung,
z. B. einen im Anzug befindlichen Krieg, so stärkt das außerordentlich
 die Regierung, wie sie umgekehrt geschwächt und gemahnt
ird, wenn durch eine geringere Beteiligung die ablehnende Aufs08


            
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