Die Aufgabe wird zweifellos erleichtert, wenn es gelingt,
eine Auffangzone zu schaffen, wie sie etwa in Zollgrenzen
die Trennung der Grenzbezirke, der Grenzgebiete vom Hinter-
land darstellt; wenn man also Organisationen, Zwischengliede-
rungen schaffen kann, die wir schon einmal als den Begriff
einer besonderen „confinatio“, einer Grenzgemeinschaft inner-
halb der sich abgrenzenden größeren Gemeinschaften, eines
„confiniums“ erwähnt haben.
So wäre einmal das Verhältnis zwischen fines und confinium
klar zu machen. Confinium! Es ist ein vieldeutiges Wort, das
in seinen Übersetzungen: Grenzscheide, Grenzstrich, Grenzland,
Gesamtheit des Eingegrenzten die organische Empfindung einer
schwer faßbaren Lebenseinheit verrät!
Es gab „welsche Confinien“ des alten Österreich in Südtirol;
„Confinium“ wurde auch die slavonische Militärgrenze, ein
reines Grenzorgan, eine Schöpfung des Prinzen Eugen gegen
die Türken genannt. Es gab die Einrichtung des „Grenzbezirks“,
geschaffen aus dem sicheren Grenzinstinkt der alten Herren-
schichten des Kaiserstaates, der ihm später in schneller Rück-
bildung verloren gegangen ist. Ähnliches war, im Namen aus-
gedrückt, das „Reichsland“ Elsaß-Lothringen; ähnliches das
Gebiet Bosniens, das vom gemeinsamen Finanzminister ressor-
tierte: ein Schutzorgan Ungarns, im wesentlichen von Öster-
reich mit seiner höheren Quote bezahlt. Eine eigene Mark-
organisation führt aber den gefährlichen Pufferbegriff herein,
den Begriff des Glacislandes, das nicht organisch zum Ganzen
gehört, das ihm wieder als Ganzes ohne organischen Schaden
von außen abgeknöpft werden kann, weil es eben nicht orga-
nisch eingefügt war. Das ist bei Verkehrsgrenzbildungen, bei
Übergangsbahnhöfen (Verviers-Herbestal! Oberschlesien, Oder-
berg) ganz besonders zu berücksichtigen! Als sofort auf der
Gegenseite wieder weiterwerbende, bequem greifbare Anlagen
wecken sie leicht Gelüst, besonderen Reiz zum Zugriff jenseits
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