Full text: Grenzen in ihrer geographischen und politischen Bedeutung

Agrarwirtschaftssystem einerseits und dem germanischen No- 
madenbetrieb der Wald- und Lößflächen und dem mongo- 
lischen der Hochsteppe. 
Religionsgeographische oder besser Weltanschauungsgrenzen, 
gesellschaftswissenschaftlich erfaßbare (soziologische) und doch 
zugleich der Erde aufgeprägte, bodenentstammte (geopolitische) 
— wie erscheinen sie im Raume, so daß sie von der Erd- 
kunde wahrgenommen werden und berücksichtigt werden 
müssen — wie lästig ihr vielleicht die Bereicherung sein mag? 
Hier ist es zunächst doch die erdbestimmte, bodengewach- 
sene Form der Kultstätte, der Tempelanlage, der Grabanlage 
mit ihren Beigaben, der Stupa, der Moschee, der mächtigen 
orthodoxen Kirche mit Kuppel und dem griechischen Adyton, 
die Entwicklung der römischen Frühkirche aus der Basilika; 
hier sind es bei ringenden Religionen so kennzeichnende Gegen- 
sätze wie der zwischen buddhistischer Tera und shintoistischer 
Miya in Japan oder zwischen den Bauten des Islam und der 
Dravidakultur Indiens, was — neben den vielen kleinen Heilig- 
tümern — eine durchaus erfaßbare große baugeographische 
Note der Grenzscheide gibt. 
Es ist weiterhin die örtliche Abstufung von Heiligenfiguren 
wie des Buddhatypes, des Kruzifixes, der die Bilder er- 
setzenden hieratischen Flächendekoration des Islam, die Finger- 
zeige gibt, wie weit sich Kulturhüllen erstreckt haben, bis 
hinab zur Kulturschicht, die sie hinterließen, die doch auch 
kartographisch verzeichnet, mit Grenzen vermerkt werden 
muß und wie bestimmte Gräberarten, Grabbeigaben erfaßt 
werden kann. 
Es gibt wahre, von anthropogeographischen Runen verschie- 
denster Kulturkreise überzogene Landmarken: Turfan, Gwalior, 
Angkorvat, Ilion, wo erst die übergelagerten Kulturschichten 
abgehoben werden müssen, um die einzelnen Grenzüberwal- 
lungen festzustellen. 
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