Agrarwirtschaftssystem einerseits und dem germanischen No-
madenbetrieb der Wald- und Lößflächen und dem mongo-
lischen der Hochsteppe.
Religionsgeographische oder besser Weltanschauungsgrenzen,
gesellschaftswissenschaftlich erfaßbare (soziologische) und doch
zugleich der Erde aufgeprägte, bodenentstammte (geopolitische)
— wie erscheinen sie im Raume, so daß sie von der Erd-
kunde wahrgenommen werden und berücksichtigt werden
müssen — wie lästig ihr vielleicht die Bereicherung sein mag?
Hier ist es zunächst doch die erdbestimmte, bodengewach-
sene Form der Kultstätte, der Tempelanlage, der Grabanlage
mit ihren Beigaben, der Stupa, der Moschee, der mächtigen
orthodoxen Kirche mit Kuppel und dem griechischen Adyton,
die Entwicklung der römischen Frühkirche aus der Basilika;
hier sind es bei ringenden Religionen so kennzeichnende Gegen-
sätze wie der zwischen buddhistischer Tera und shintoistischer
Miya in Japan oder zwischen den Bauten des Islam und der
Dravidakultur Indiens, was — neben den vielen kleinen Heilig-
tümern — eine durchaus erfaßbare große baugeographische
Note der Grenzscheide gibt.
Es ist weiterhin die örtliche Abstufung von Heiligenfiguren
wie des Buddhatypes, des Kruzifixes, der die Bilder er-
setzenden hieratischen Flächendekoration des Islam, die Finger-
zeige gibt, wie weit sich Kulturhüllen erstreckt haben, bis
hinab zur Kulturschicht, die sie hinterließen, die doch auch
kartographisch verzeichnet, mit Grenzen vermerkt werden
muß und wie bestimmte Gräberarten, Grabbeigaben erfaßt
werden kann.
Es gibt wahre, von anthropogeographischen Runen verschie-
denster Kulturkreise überzogene Landmarken: Turfan, Gwalior,
Angkorvat, Ilion, wo erst die übergelagerten Kulturschichten
abgehoben werden müssen, um die einzelnen Grenzüberwal-
lungen festzustellen.
122