Full text: Grenzen in ihrer geographischen und politischen Bedeutung

und noch der dritte Afghanenkrieg, der Aufstand in Wasiristan 
zeigten, daß mit solchen grenzpsychologischen Antrieben nicht 
zu spaßen ist. Gleiches gilt von der Geschichte Mesopotamiens 
und der ewigen Einfälle der Bergstämme in das Zweistromland. 
Auch weiter östlich im Himalaya zeigt uns die Geschichte der 
allerdings weniger massenhaften Durchdringungen desindischen 
Grenzsaumes von den Hochflächen aus durch mongolische 
Völker, daß die suggestive Abschlußwirkung des mächtigen 
weißen Walles, wie er sich etwa von Darjiling oder Simla aus 
darstellt, einseitig ist; man sollte nicht vergessen, daß noch um 
die Mitte des 19. Jahrhunderts der ganze Grenzwall selbst 
(Nepal, Sikkim, Bhutan, Bhopal) den Chinesen tributär war 
wie Birma, Siam und ganz Hinterindien, und daß erst jüngst 
sogar einer so machtvollen Persönlichkeit, wie Sir William Bird- 
wood gegenüber, bei seinem Grenzbegang die Chinesen ihr 
Recht auf Bhamo und Irawaddy, als Freihafen von Teng Yueh, 
geltend machten. 
Recht und Leben — wer uns bis jetzt gefolgt ist, wird es nie 
vergessen — stehen eben gerade an der Grenze unausgesetzt im 
Grenzkampf. Das zeigt sich kaum auf irgendeinem Rechts- 
gebiet besser als auf dem der Hochweiderechte, das freilich 
manchmal wie ein Fossil in das moderne Verkehrsgefüge der 
Alpen, Pyrenäen, Vogesen, herrischer schon in indische, afri- 
kanische, asiatische Landscheiden hineinragt. 
Uralt sind diese Weiderechte, so ehrwürdig, wie jene anderen 
am heimischen Volksboden, die sich germanische Scharen bei 
der Völkerwanderung auszubedingen pflegten und so festhielten 
wie die Vandalen Geiserichs, als sie schon in Nordafrika herrsch- 
ten, ihr altes Recht am Stammvolksboden in der norddeutschen 
Ebene (797). 
Aber zäh festgehalten, haben die Weiderechte bei den Walser- 
wanderungen Grenzüberschreitungen geheiligt, die sich immer- 
hin auf den weiten Raum zwischen den Theodulpaß und das 
LIE
	        
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