Keltennamen und Slawenspuren, die vielen „Augusta“ und
„Colonia“, die großen und kleinen „castra“ und „castella“, wie
das der Parthereskadron mitten im Werdenfelserland, deren
Kern sich heute noch deutlich für den Wissenden abzeichnet,
oder der Batavertruppe, die heute noch im Namen von Passau
fortlebt, vielleicht im schweren, dumpfen Klang der örtlich noch
das T bringenden Aussprache.
Deutlicher und greifbarer ist schon im allgemeinen das Rin-
gen von Rom mit seinem Staats- und Imperiumsgedanken und
dem deutschen Rechtsgefühl behandelt worden. Dazu fiel „magni
nominis umbra“ in Gestalt der meisten „termini technici“ der
Tagmeß- und Markscheidekunst zu deutlich in das germanische
Rechtsleben herein, wenn deutsche Kolonisten- und Bergmanns-
tüchtigkeit auf und unter der Erde auch dann selbst wieder das
übernommene Kulturgut sehr sprachschöpferisch weiter aus-
gestaltet hat (74). Die römische Freude an Form, Satzung, Diszi-
plingefühl hebt E. Zeller (z5) gerade in bezug auf die Grenze
und ihre zahlreiche Götterwelt hervor. Da gibt es „Terminus“,
den Grenzsteingott, heute noch im deutschen Sprachgebiet der
Behörde, dem Rechtsanwalt, wie dem Endbahnhofswirt wohl-
vertraut; sein Fest lag zu der praktischen Zeitfrist des 23. Februar
vor Beginn der Feldbestellung. Es gab Janus, den doppel-
köpfigen Beschützer des Ein- und Ausgangs, Forculus, der Haus-
türen, Limentinus, der Schwellen, Cardea, der Türangeln; ein
fast so reiches Götterheer mit Spezialschutzobliegenheiten wie
im fernen Osten, wo selbst die stillsten Stellen des Hauses noch
von einem ganz eigenen Satz von Schutzgöttern (benjo no kami)
betreut werden.
Fremder Götterimport aber verrät in jeder Lebensform am
klarsten das Überwallen fremder Kulturgrenzen in sie hinein.
Ungerechnet die späteren Unterwanderungen durch die Götter
des nahen und mittleren Ostens ist in Rom von Staats wegen
auf diese Weise Anfang des 6. Jahrhunderts v. Chr. Apollo, 496
In