hätte öffnen können. Aber es blieb bei einer ganz vorübergehen-
den Instinkthandlung (65) ohne fruchtbare politische Auswir-
kung.
Die Frage des Verantwortungsgefühls eines Küstenvolkes
gegenüber seinem Küstenschelf spielt hier eine große Rolle.
Wie haben sich z. B. China und Indien die Pflicht der wissen-
schaftlichen und technischen Überwachung ihres je etwas über
7000 km betragenden Küstenschelfes entwinden lassen, wie um-
sichtig hat dagegen Norwegen (Nansen) die seine gewahrt! Eine
dieser Grenzarbeit entsprechende Aufgabe ist die dauernde Be-
achtung der binnenwärtigen Wirkung der Küstengrenze, so wie
sie etwa Langhans in seinen „Wirtschaftlichen Beziehungen der
deutschen Küsten zum Meere“ (66) auffaßte und kartographisch
darstellte, oder Dr. P. Lehmann in seiner „Deutschen Nordsee-
küste als Grenzwehr“, oder Erich Obst in seiner Darstellung
von Flandern als Zelle einer Küstengrenze (67), später in
seinem großgesehenen Werk: „England, Europa und die
Welt“.
Wie die Behandlung ganzer Ozeane, Mittelmeere, Großsee-
räume kann natürlich auch die Unterscheidung im kleinen
zwischen Meerengen und Landengen, die Betrachtung von
Kanälen, Kanalzonen, geschlossenen Meeren und Meeresteilen
(„mare clausum“), vor allem die Frage der Territorialteile,
Territorialgewässer grenzwissenschaftlich vom ozeanographi-
schen Standpunkt her ausgebaut werden. Sie wurde es zum Teil
schon aus praktischen Forderungen heraus vom völkerrecht-
lichen Standpunkt her, der freilich die große internationale
Rechtsunsicherheit der einzelnen Gewässerteile enthüllt. Gerade
hier könnte geopolitische Betrachtungsweise nur wohltätige
Klärung schaffen. Namentlich den Entrechteten würde sie —
auf der Tribüne der Menschheit in die scharfe Beleuchtung der
doch allmählich entstehenden öffentlichen Meinung der Welt
gerückt — gegenüber alten Seeraubprivilegien nur nützlich sein.
5m