Full text: Grenzen in ihrer geographischen und politischen Bedeutung

hätte öffnen können. Aber es blieb bei einer ganz vorübergehen- 
den Instinkthandlung (65) ohne fruchtbare politische Auswir- 
kung. 
Die Frage des Verantwortungsgefühls eines Küstenvolkes 
gegenüber seinem Küstenschelf spielt hier eine große Rolle. 
Wie haben sich z. B. China und Indien die Pflicht der wissen- 
schaftlichen und technischen Überwachung ihres je etwas über 
7000 km betragenden Küstenschelfes entwinden lassen, wie um- 
sichtig hat dagegen Norwegen (Nansen) die seine gewahrt! Eine 
dieser Grenzarbeit entsprechende Aufgabe ist die dauernde Be- 
achtung der binnenwärtigen Wirkung der Küstengrenze, so wie 
sie etwa Langhans in seinen „Wirtschaftlichen Beziehungen der 
deutschen Küsten zum Meere“ (66) auffaßte und kartographisch 
darstellte, oder Dr. P. Lehmann in seiner „Deutschen Nordsee- 
küste als Grenzwehr“, oder Erich Obst in seiner Darstellung 
von Flandern als Zelle einer Küstengrenze (67), später in 
seinem großgesehenen Werk: „England, Europa und die 
Welt“. 
Wie die Behandlung ganzer Ozeane, Mittelmeere, Großsee- 
räume kann natürlich auch die Unterscheidung im kleinen 
zwischen Meerengen und Landengen, die Betrachtung von 
Kanälen, Kanalzonen, geschlossenen Meeren und Meeresteilen 
(„mare clausum“), vor allem die Frage der Territorialteile, 
Territorialgewässer grenzwissenschaftlich vom ozeanographi- 
schen Standpunkt her ausgebaut werden. Sie wurde es zum Teil 
schon aus praktischen Forderungen heraus vom völkerrecht- 
lichen Standpunkt her, der freilich die große internationale 
Rechtsunsicherheit der einzelnen Gewässerteile enthüllt. Gerade 
hier könnte geopolitische Betrachtungsweise nur wohltätige 
Klärung schaffen. Namentlich den Entrechteten würde sie — 
auf der Tribüne der Menschheit in die scharfe Beleuchtung der 
doch allmählich entstehenden öffentlichen Meinung der Welt 
gerückt — gegenüber alten Seeraubprivilegien nur nützlich sein. 
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