dazu kommen. Die Grenze auch des Meeres, — der unkundigen
Landratte eine anscheinend leicht zu verfolgende Linie zwischen
Festem und Flüssigem —, wird durch dieses Küstenspiel eben-
falls dreidimensional, wächst von der Linie zum Saum und
körperlichen Organ, in dem zahlreiche Wirtschaftsbetriebe
Raum finden, in dem z. B. bei einer Küstenentwicklung von
über 41000 km des japanischen Reichs 7—8 Mill. Menschen
unmittelbar, weit mehr noch mittelbar ihre Nahrung suchen.
In Südchina hat eine Millionenbevölkerung ihre Wohnstätten
ausschließlich auf den Flüssen und Küstengewässern.
Für die Übergangsformen der Küstengrenze zwischen Land-
und Seeformen, namentlich im Zusammenhang mit Strom- und
Flußmündungen, wären etwa als Beispiel hervorzuheben: die
südfranzösische Flußmündungswüste der Crau, zur Zeit im
Übergang zu festem Fruchtland begriffen durch Einleitung der
Durancehochwässer mit ihrem Schlammrückstand : eine ausge-
sprochene Übergangsbildung!
Ferner gehört hierher der indische Schutzstaat Cutch, „Kü-
stenland“ von 16834 qkm und !/, Mill. Einwohner, noch vor
einem Jahrhundert landfest, dann 1827 wieder zur Insel ge-
worden, als die durch ein Erdbeben zerrissenen Indusdämme
einen ausgetrockneten Meerbusen aus einem 60 000 qkm großen
Salzsumpf wieder vollaufen ließen. Hier verhalten sich also
nicht ganz 17000 qkm organisiertes Land demütig-abhängig
zu 60000 qkm amphibischer Bildung eines Grenzkörpers zwi-
schen Land und Meer.
Kennzeichnend ist endlich der Fall der Fairie Flats, der Sand-
ablagerungen an der Yangtsemündung unterhalb der Hwangpu-
mündung, des Stroms von Shanghai, wobei es sich um die
Fortexistenz des Welthafens als Groß-Shanghai handelt. Wer
aber ist zuständig zur Regelung der Fahrrinne durch die ge-
waltige Schlamm- und Sandablagerung, die als ca. 200 m breiter
und mindestens ı2 m tiefer Durchstich durch zwei starke Sand-
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