nach der See. So werden wir bald den Unterschied zwischen
natürlicher und kulturveränderter Küste auch am Meere in
ähnlicher Weise wissenschaftlich verfolgen können, wie es z. B.
beim Züricher See mit seiner bereits vorwiegend kulturveränder-
ten Uferentwicklung geschieht.
Dabei mag man sich auch klarmachen, daß im Verhältnis
zu unserer innereuropäischen bescheidenen Küstenentwicklung
(das ganze von den Mittelmächten zu verteidigende Küstengrenz-
gebiet umfaßte wenig über 3000 km Küstenlänge!) ausgespro-
chen meerlebige Lebensformen ganz anders wachsam ihrer
Meeresgrenze gegenüberstehen. Das gilt nicht nur von England
oder Japan, wo es sich um absolute Lebensfragen handelt,
sondern auch von den Niederlanden, die zwar ohne ihr über-
seeisches Inselreich fortleben könnten, aber nur in politischem
Dunkel — in Enge und Not.
Für die niederländischen Kolonien in Südostasien geben die
„Mitteilungen für die Außenbesitzungen des Encyclopaedi-
schen Büros“ einige ausgezeichnete Anhaltspunkte, welche
überwiegende Rolle die Küstengrenze, das Verhältnis zum
Meer für ihren Zusammenhang und ihre Erhaltung spielt. So
die vortrefflichen, einfach aber zweckmäßig gezeichneten Über-
sichtskarten für die Rechtssprache der Außenbesitzungen (87)
oder die Beilage über die Küstenbefeuerung, ein für Grenzunter-
suchungen von Küstengewässern sehr lehrreiches Blatt.
Auch die‘ Truppenverteilung gibt höchst wertvolle Auf-
schlüsse über die Stellen, wo anthropogeographische Span-
nungen lauern, wo Nähte zu verkleistern sind oder wo man
sich in sicherem Besitzrecht glaubt. Auch die ungemeine Ver-
antwortung, die, bei geringen Mitteln fast unerträglich, wegen
der Wegbarkeit und Aufnahme einer solchen weitentwickelten
Küstengrenze auf kleineren Lebensformen lastet, geht aus
solchen Karten hervor und zeigt, wie leicht Konfliktsfälle, wenn
man sie wünscht, aus bloßen Unmöglichkeiten ausreichender
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