A. X. Abschnitt. Das Steuersystem. 265
Steuern zeigen eine große Annäherung an das Smith sche Schema;
so ist die Grundsteuer hauptsächlich die Steuer der Grundrente.
Nach Bastable besteht das Steuersystem aus zwei Gruppen:
1. primäre Steuern, welche auf die Produktivkräfte gelegt werden;
hierher gehören die Einkommens- und Vermögenssteuern in ihren
verschiedenen Abarten, als primäre oder „quasi“primäre Steuern;
2.sekundäre Steuern, wie Verkehrssteuern, Verzehrungssteuern usw.
Logischer ist es, die Verschiedenheit der Steuersysteme mit
Rücksicht auf die Steuerquellen auf folgenden Gedankengang
zurückzuführen. Steuerquelle kann nur das Vermögen oder das
Einkommen sein. In der Gegenwart ist es fast ungeteilte An-
sicht der Theorie und Praxis, daß der Regel nach nur das HEin-
kommen Steuerquelle sein soll: die eigentliche Vermögenssteuer
kann hierbei nur eine ergänzende Rolle spielen. Nach der ver-
schiedenen Feststellung der Steuerquelle werden nun verschiedene
Gruppen zu unterscheiden sein. Das Einkommen kann in seiner
Entstehung aufgesucht werden, nämlich beim Erwerb, in seiner
Existenz, endlich bei der Benutzung. Demgemäß unter-
scheiden wir die Steuern als Erwerbs-, als Einkommens-
resp. Vermögens- und als Verzehrungssteuern. Die Er-
werbssteuern sind wieder verschieden. Der Staat legt die Steuer
auf das Subjekt des Erwerbes, auf das Objekt des Erwerbes, auf
einzelne Momente oder Hilfsmittel des Erwerbes: hieraus entstehen
die Personal-, Real- und Verkehrssteuern. Die Realsteuern
sind wieder, je nachdem die Steuer nach dem Wert oder dem Er-
trag des Steuerobjektes bemessen wird, Wert- oder Ertrags-
steuern. Nach seiner Herausarbeitung wird das Einkommen als
Einkommens- oder Vermögenssteuer in Anspruch ge-
nommen. Neben den die Besteuerung des Einkommens bezweckenden
Steuern hat die Vermögenssteuer folgende Berechtigung: 1. sofern
das Einkommen teilweise dem Verbrauche der Steuer entzogen wird,
bietet die Verzehrungssteuer keinen genügenden Grund zur Er-
forschung und Besteuerung des gesamten Einkommens, nachdem
nicht das ganze Einkommen zur Konsumtion verwendet wird, sondern
ein Teil der Vermögensbildung dient; 2. durch die Vermögenssteuer
wird die stärkere Besteuerung des aus Vermögen stammenden Ein-
kommens (fundiertes Einkommen) erzielt; 3. durch die Vermögens-
steuer werden auch jene Vermögen erreicht, welche nicht zur Er-
zielung von Einkommen verwendet werden, sondern unmittelbar dem
Verbrauch, dem Genuß dienen oder überhaupt nicht benutzt werden
(Bildersammlungen, unbebaute Gründe); 4. die dem Erwerb ge-
widmeten, aber kein Einkommen bietenden Vermögen müssen gleich-