992 Zweiter Teil. Systemfragen der deutschen Raiffeisengenossenschaften.
dem Muster des Schulzeschen Verbandes gegründet wurde, und daß
beide Stellen in der Folgezeit vorübergehend vereinigt waren.
Schon früh ließ Raiffeisen die Darlehenskassenvereine durch In-
spektoren bereisen und legte damit den Grund für die später durch das
Gesetz eingeführte Revision der Genossenschaften. Die Inspektoren
hatten die Darlehenskassenvereine auch in die Geschäfte einzuführen,
die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und Rechner anzuleiten,
ihnen auch gegebenenfalls Hilfe zu leisten. Hieraus hat sich nicht
nur das gesetzliche Revisionswesen entwickelt, sondern die weit-
gehende Fürsorgetätigkeit der Verbände, die sich schließlich bis zur
Abhaltung von Lehrgängen und Ausbildungskursen und zur Errich-
tung von Bücherordnungsstellen, Bilanzhilfestellen und Inkasso-
stellen entwickelt hat. In der Raiffeisenorganisation sind die Arbeits-
gebiete der Verbände viel weiter ausgestaltet worden als es im
Allgemeinen Verbande der Fall war. Die Verbände haben als Revi-
sions- und Anwaltschaftsverbände eine gewisse Aufsicht über die
Genossenschaften übernommen. Auch in dieser Hinsicht ist weder
bei den Führern der Bewegung noch bei den Einzelgenossenschaften
die Besorgnis entstanden, daß darin eine Beeinträchtigung der Selb-
ständigkeit der Genossenschaften gefunden werden könne. Die wirt-
schaftlichen Zentralstellen sind ebenso wie die Verbände Selbstver-
waltungskörper der Genossenschaften. Zwischen den Einzelgenossen-
schaften und den Zentralstellen findet eine gewisse Arbeitsteilung
statt. Es erledigt zum Beispiel der einzelne Spar- und Darlehens-
kassenverein im Geldverkehr die Heranziehung der Gelder aus dem
Bezirk und die Gewährung der Kredite an die Mitglieder, im Waren-
verkehr die Einholung der Bestellungen selbst. Die übrigen Auf-
gaben, also die Anlage von Geldern, die im Mitgliedsgeschäft nicht
untergebracht werden können, die Beschaffung von Krediten zur
Deckung des Kreditbedürfnisses der Mitglieder, die Beschaffung von
Waren nehmen ihnen die wirtschaftlichen Zentralstellen ab. Die Ver-
bände ihrerseits füllen die Lücken aus, welche sich aus der ehren-
und nebenamtlichen Gestaltung der Verwaltung in den Genossen-
schaften ergeben können.
Diese Arbeitsteilung zwischen der Einzelgenossenschaft und den
genossenschaftlichen Zentralstellen hat im allgemeinen gute Erfolge
gezeitigt. Sie schafft naturgemäß die allerengsten Beziehungen. Daß
den Zentralstellen dabei besonders ernste und schwere Aufgaben
zufallen, liegt auf der Hand. Die Zentralstellen besorgen nicht allein
die gesetzliche Revision und die Vertretung der Interessen gegenüber