Fünfter Teil, Überverbandliche Vereinigungen, 147
einheitlichen Verband für die sämtlichen deutschen Genossenschaften
schaffen wollte.
Eine andere überverbandliche Vereinigung von hoher wirtschaft-
licher Bedeutung ist die Bezugsvereinigung der deut-
schen Landwirte, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, welche auf Anregung des Generalanwalts Haas im Jahre
1897 gegründet ist und neben den wirtschaftlichen Zentralstellen des
Generalverbandes und des Reichsverbandes auch die Deutsche Land-
wirtschaftsgesellschaft, den Reichslandbund und einzelne Bauern-
vereine umfaßt. Ihre ursprüngliche Aufgabe bestand nur in dem
Bezug von Thomasmehl. In ihr sind die gesamten landwirtschaftlichen
Körperschaften, welche als Abnehmer von Thomasmehl in Betracht
kommen, zusammengefaßt und haben eine starke Stellung gegenüber
der Syndizierung des Thomasmehls. Die Bezugsvereinigung hat häufig
die Interessen der Abnehmer des Thomasmehls wirksam im Sinne
einer Herabsetzung des Preises vertreten können. Es zeigt sich hierbei
als neue wirtschaftliche Erscheinung die Tatsache, daß gegenüber der
Zusammenfassung der gesamten Ware im Syndikate auch die Ab-
nehmer, soweit sie ihren Bedarf nicht beim Handel decken, in einer
großen Zentralstelle, gewissermaßen als Käufersyndikat zusammen-
gefaßt sind, und daß die beiden Syndikate hinsichtlich der Preis-
bildung miteinander ringen. Der Bezugsvereinigung ist seit 1918 auch
der Handel mit Stickstoffdüngemitteln und in beschränktem Umfange
auch der Handel mit Futtermitteln übertragen worden. Ist hiernach
in der Bezugvereinigung eine Zentralstelle für den Bezug von Phosphor-
säure enthaltenden und Stickstoffdüngemitteln geschaffen worden, so
besteht ferner für den Bezug von Kali die ebenfalls auf Anregung von
Haas gegründete Kalibezugsgesellschaft der deutschen
landwirtschaftlichen Genossenschaften mit be-
schränkter Haftung, heute Mitträgerin der Landwirt-
schaftlichen Düngemittelbezugsgesellschaft mit
beschränkter Haftung, welche gegenüber dem Kalisyndikat
eine ähnliche Stellung hat wie die Bezugsvereinigung gegenüber den
Thomasphosphatfabriken und dem Stickstoffsyndikat.
Andere überverbandliche Wirtschaftsstellen sind bisher nicht ins
Leben gerufen worden. Der an sich naheliegende Gedanke, daß die
Produzentengenossenschaften und die Konsumentengenossenschaften
gemeinschaftliche Zentralen bilden, um die landwirtschaftlichen Er-
zeugnisse vom Erzeuger zum Verbraucher zu bringen, ist bisher nicht
verwirklicht worden. Dieser Gedanke ist freilich im letzten Jahr-
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