Full text: Die Systeme im neuzeitlichen deutschen Genossenschaftswesen, ihre Entstehung und ihr gegenwärtiger Stand

Fünfter Teil, Überverbandliche Vereinigungen, 147 
einheitlichen Verband für die sämtlichen deutschen Genossenschaften 
schaffen wollte. 
Eine andere überverbandliche Vereinigung von hoher wirtschaft- 
licher Bedeutung ist die Bezugsvereinigung der deut- 
schen Landwirte, Gesellschaft mit beschränkter 
Haftung, welche auf Anregung des Generalanwalts Haas im Jahre 
1897 gegründet ist und neben den wirtschaftlichen Zentralstellen des 
Generalverbandes und des Reichsverbandes auch die Deutsche Land- 
wirtschaftsgesellschaft, den Reichslandbund und einzelne Bauern- 
vereine umfaßt. Ihre ursprüngliche Aufgabe bestand nur in dem 
Bezug von Thomasmehl. In ihr sind die gesamten landwirtschaftlichen 
Körperschaften, welche als Abnehmer von Thomasmehl in Betracht 
kommen, zusammengefaßt und haben eine starke Stellung gegenüber 
der Syndizierung des Thomasmehls. Die Bezugsvereinigung hat häufig 
die Interessen der Abnehmer des Thomasmehls wirksam im Sinne 
einer Herabsetzung des Preises vertreten können. Es zeigt sich hierbei 
als neue wirtschaftliche Erscheinung die Tatsache, daß gegenüber der 
Zusammenfassung der gesamten Ware im Syndikate auch die Ab- 
nehmer, soweit sie ihren Bedarf nicht beim Handel decken, in einer 
großen Zentralstelle, gewissermaßen als Käufersyndikat zusammen- 
gefaßt sind, und daß die beiden Syndikate hinsichtlich der Preis- 
bildung miteinander ringen. Der Bezugsvereinigung ist seit 1918 auch 
der Handel mit Stickstoffdüngemitteln und in beschränktem Umfange 
auch der Handel mit Futtermitteln übertragen worden. Ist hiernach 
in der Bezugvereinigung eine Zentralstelle für den Bezug von Phosphor- 
säure enthaltenden und Stickstoffdüngemitteln geschaffen worden, so 
besteht ferner für den Bezug von Kali die ebenfalls auf Anregung von 
Haas gegründete Kalibezugsgesellschaft der deutschen 
landwirtschaftlichen Genossenschaften mit be- 
schränkter Haftung, heute Mitträgerin der Landwirt- 
schaftlichen Düngemittelbezugsgesellschaft mit 
beschränkter Haftung, welche gegenüber dem Kalisyndikat 
eine ähnliche Stellung hat wie die Bezugsvereinigung gegenüber den 
Thomasphosphatfabriken und dem Stickstoffsyndikat. 
Andere überverbandliche Wirtschaftsstellen sind bisher nicht ins 
Leben gerufen worden. Der an sich naheliegende Gedanke, daß die 
Produzentengenossenschaften und die Konsumentengenossenschaften 
gemeinschaftliche Zentralen bilden, um die landwirtschaftlichen Er- 
zeugnisse vom Erzeuger zum Verbraucher zu bringen, ist bisher nicht 
verwirklicht worden. Dieser Gedanke ist freilich im letzten Jahr- 
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