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der Deutschen möglich. Im deutschen Handel ist sehr be
kannt die Sorte Pronigeller, Bronochel, Brunickel, Sie weist
auf den Ort Brunequel am Aveyron in Languedoc und auf
das Albigeois als ein Anbaugebiet französischen Safrans.
In dem benachbarten St. Antonin am Aveyron besitzt das
Kapitel den Safranzehnten *). Im Albigeois wächst auch
der sogen, marokkanische Safran 1 2 3 ). Mitte des 16. Jahr
hunderts erhalten wir dann durch den Nürnberger Lorenz
Meder ’) des Näheren Aufschluß über die Orte, die hier für
den Safranhandel in Betracht kommen. Er kennt außer den
Sorten Prunischer und Marokkin auch den Mirabel, wohl von
der Stadt Mirabel nördlich vom Aveyron. Als Märkte dieser
Gegend nennt er St. Antonie (St. Antonin) und Cordiß
(Cordes, nördlich von Albi). Auch südlicher ist der An
bau verbreitet. Ein Markt des 16. Jahrhunderts ist Casal-
nodariy (Castelnaudary am Kanal du Midi, zwischen Tou
louse und Carcassonne). Casa da Lofferta oder Casa
Lofferta (?) hat ebenfalls in dieser Gegend ein eigenes
Safrangewicht. Von Lyon aus führen die Deutschen den
albigensischen Safran in ihre Heimat. Besonders beliebt
ist er in England. In den Papieren der Ravensburger Ge
sellschaft heißt es: ,,aer me schliss haut in Engolant
denn Kain saffra der Belligier haut niena denn schliss
noch kain saffra, weder Ort noch Tuscha in diser art auss
Bronocher“ 4 5 ). Von Rouen und Harfleur aus exportieren
französische Händler ihn nach England. Bis in die Neuzeit
bleibt der Safran eines der Hauptprodukte des Albigeois *).
Auch dieser südfranzösische Safrananbau mag wohl auf den
Einfluß der Kultur Spaniens zurückgehen, mit dem Süd
1) Bose: Memoires de Rovergue. 1797. III. S. 76.
2) B. Greiff: Das Tagebuch des Lukas Rem. 26. Jahresbericht
des hist. Vereins von Schwaben und Neuburg 1861. S. 6f.
3) Lorenz Meder: Handel-Buch, darin angezeigt wird, welcher
Gestalt inn den fürnembsten Handelstetten Europa allerley Waren etc.
Nürnberg 1558.
4) Ravensburger Geschäftspapiere. 83.
5) Guilleaume du Catel: Mamoirs de l'histoire du Languedoc.
Toulouse 1633. S. 50.