vielleicht ohne größeren Schaden für sich bei einem
Agentenwechsel einen noch wenig eingeführten, aber
sonst passenden Agenten engagieren. Der deutsche
Kaufmann dagegen, dessen Ware in England noch nicht
eingeführt ist, sollte stets nur eine Agentenfirma wählen,
die die nötigen Geschäftsbeziehungen bereits hat. Der
Engländer ist sehr konservativ. Es ist bekannt, daß ein
Agent oft Jahre arbeiten muß, ehe er zu diesem oder
jenem Warenhause überhaupt Zutritt erlangen kann. Die
Ehrlichkeit und die Vertrauenswürdigkeit eines Agenten
sind naturgemäß wünschenswert in jedem Lande, nehmen
aber in England eine besondere Bedeutung an, wenn
man das weiter unten beschriebene, englische, das Agen
turverhältnis behandelnde Recht berücksichtigt. Es ist
möglich und üblich, in England die Ehrlichkeit von
Agenten und Angestellten zu versichern. Der Angestellte
oder Agent wird von seinem Prinzipal vertraglich ver
pflichtet, die Garantie einer Versicherungsgesellschaft für
seine Ehrlichkeit zu bringen (fidelity bond of a guarantee
society), und der Prinzipal übernimmt die Zahlung
der Prämie, die, je nach Umständen, \% oder mehr
ausmacht. Die finanzielle Lage des Agenten, insofern
dieser nur Agenturgeschäfte betreibt und nicht etwa
gleichzeitig auf eigene Rechnung Handel treibt, wird
dann wohl als zufriedenstellend anzusehen sein, wenn
der Agent genug Betriebskapital besitzt, um einen un
gestörten Betrieb seines Agenturgeschäftes zu sichern.
Nur an den Agenten, der das Delkredere übernehmen
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