Full text : Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

II. INSTRUMENTE DES KAUFMÄNN. KREDITVERKEHRS 55
ist in der Regel übertragbar und. kann zugunsten des Kontoinhabers
selbst oder zugunsten einer dritten Person ausgestellt sein.
b) Der Kontoinhaber kann durch den Scheck die Girobank beauftragen,
 den Betrag auf das Girokonto eines anderen zu überweisen
(Verrechnungs- oder Übertragungsscheck). Solche Schecks sind nicht
übertragbar und häufig schon durch die Farbe von den Abhebungsschecks
 unterschieden.
Auch Abhebungsschecks können durch „kreuzen“ in Übertragungsschecks
 umgewandelt werden; das Kreuzen besteht im diagonalen
 Ziehen zweier Parallellinien auf der Vorderseite, zwischen
denen die Worte: „Nur zur Verrechnung“ geschrieben werden können.
 Gekreuzte Schecks dürfen nicht bar ausgezahlt werden, sind
daher für den unredlichen Besitzer wertlos.
Eine von Amerika übernommene Einrichtung sind die bestätigten
 oder zertifizierten Schecks; sie enthalten den Bestätigungsvermerk,
 d. h. die Erklärung des Scheckbezogenen, den Scheck einzulösen.
 Zu den zertifizierten Schecks gehören auch die sogenannten
 Travelerchecks. Sie lauten auf runde Beträge, die zu festen
Sätzen in andere Währungen umgerechnet werden können, und
werden von Reisenden als internationales Zahlungsmittel gekauft.
Zur Kontrolle setzt der Käufer auf den Scheck seine Unterschrift,
die er vor der Zahlungsverwendung wiederholt.
Der Inhaber eines Girokontos wird seine Zahlungen nicht in
barem leisten, er gibt statt des Bargeldes einen Scheck, den der
Empfänger einkassieren oder an andere in Zahlung geben kann;
er wird seine Akzepte nicht selbst einlösen, sondern bei der Girobank
 zahlbar stellen, die er hievon einige Tage vor Verfall avisiert.
Rimessen, Anweisungen, Schecks und Rechnungen wird er nicht
selbst zur Zahlung präsentieren, sondern einige Tage vor Verfall
zur Besorgung des Inkassos der Girobank übergeben, 'die ihm die
einkassierten Beträge gegen Berechnung einer kleinen Inkassoprovision.
 gutschreibt.
So überwälzt der Inhaber eines Girokontos seine Kassagebarung
 zum größten. Teil auf die Girobank; die Vorteile, deren er
hiedurch teilhaftig wird, sind mannigfache: er bleibt der Sorge
für die sichere Aufbewahrung größerer Geldbeträge völlig überhoben,
 er erspart die zeitraubende Arbeit des Geldzählens und
Geldprüfens bei Einnahmen und Ausgaben sowie Zeit, Risiko und
Spesen bei Geldsendungen; er braucht nur zu sorgen, daß das nötige
Guthaben auf Girokonto verfügbar ist, und es genügt die einfache
Ausstellung eines Schecks, ein Aviso, um seine Verpflichtungen
rechtzeitig zu erfüllen. Werden im Girokonto Zinsen gerechnet, so
ergibt sich hieraus für den Kontoinhaber außerdem noch ein Zins-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.