Nr 035 A
I. Behördliche Genehmigung
1. Generaldebatte
b) Wirtschaftliche Fragen (Fortseßung)
Der Landwirtschaftsminisster gab gegenüber
den erhobenen Bedenken noch einmal eine Darstellung der
Absichten des Gesetzentwurfs. Nach der Begründung und nach
seinen Ausführungen bei der ersten Beratung im Plenum
sei der Yweck des Gesetzes wesentlich die Förderung der
inneren Kolonisation sowie die Erhaltung und Vermehrung
der ländlichen Bevölkerung durch Ansetzung von Bauern und
ländlichen Arbeitern. Auf keiner Seite der Kommission sei
wohl ein Zweifel darüber vorhanden, daß die so beabsichtigte
innere Kolonisation nicht allein nütlich, sondern in vielen
Beziehungen geradezu notwendig sei. Aber nach den Er-
fahrungen in der mehr als 25 jährigen Tätigkeit der An-
siedlungskommission und ebenso nach den verhältnismäßig
kürzeren Erfahrungen der verschiedenen Besiedlungsgesell-
schaften könne wohl auch darüber kein Zweifel obwalten, daß
die Förderung der inneren Kolonisation nicht allein und
nicht in erster Linie bedingt werde durch die Beschaffung der
dazu erforderlichen Geldmittel. Noch nirgends, wo sich
staatlich organisierte oder unterstützte Besiedlungsgesell-
schaften mit der inneren Kolonisation befaßt hätten, sei über
einen Mangel an Landangebot zu klagen gewesen, und
troßdem sei ein Landmangel vorhanden, der sich dadurch
kennzeichne, daß die zahlreich angebotenen Güter doch der
Besiedlung, den Zwecken der inneren Kolonisation, nicht
dienstbar gemacht werden könnten. Das sei hauptsächlich
auf die Konkurrenz eines allzu übermächtigen und zu weit
ausgebreiteten Güterhandels zurückzuführen.
. Run lägen die Verhältnisse in Preußen keineswegs
überall gleich. Während im Osten ~ größere Teile der
Provinzen Brandenburg und Sachsen nicht ausgenommen
über die Landflucht, über die Abwanderung vom Lande
und den Rückgang der ländlichen bäuerlichen Bevölkerung
und ebenso der ländlichen Arbeiter zu klagen sei, lägen im
Westen, besonders in Westfalen, der Rheinprovinz und auch
in der Provinz Hannover die Bessitzverhältnisse relativ
günstig. Es sei eine glückliche Mischung von größerem,
mittlerem und kleinerem Besiß vorhanden. Aber hier sei
umgekehrt vielfach darüber Klage zu führen, daß der bäuer-
liche Bessit im Wege des Verkaufs und der Zerschlagung
zurückgehe, daß ein unwirtschaftlicher Zwergbesitz entstehe.
Deshalb müsse es hier Aufgabe des Staates sein, einer
weiteren Zerschlagung und Dezimierung gerade des bäuer-
lichen Besitzes an vielen Stellen entgegenzutreten ebenso wie
es in Bayern durch das Güterzertrümmerungsgesetz ver-
sucht worden sei.
Diese Erwägungen müßten zu der Erkenntnis führen,
daß der vorliegende Geseßentwurf im ersten Abschnitt von
zwei eigentlich ganz verschiedenen Gesichtspunkten aus
gleichartige Vorschriften für den Bezirk der ganzen
Monarchie treffen wolle. Er wolle im Often die wirtschaft-
lichen Zerschlagungen fördern und im Westen in erster Linie
unwirtschaftlichen Zerschlagungen entgegentreten; deshalb
seien diese Vorschriften in Vorschlag gebracht worden, welche
dahin gingen, den gewerbsmäßigen Güterhandel und die
gewerbsmäßigen Gütermakler unter bestimmten Voraus-
sezungen von einer behördlichen Genehmigung bezüalich der
Zerschlagungen abhängig zu machen.
Nun sei in der letzten Sitzung bei einer Kritik der
Vorschläge der Staatsregierung die Meinung ausgesprochen
worden, daß es seit der Stein-Hardenbergischen Gesetgebung
kaum einen gesetgeberischen Akt gebe, der so einschneidende
Bestimmungen gegenüber dem Eigentum und den privat-
rechtlichen Verhältnissen enthalte, wie der gegenwärtige
Entwurf. Er könne das nur mit einer gewissen und be-
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